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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Handschutz

Wann müssen schnittfeste Schutzhandschuhe getragen werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Schnittfeste Schutzhandschuhe müssen immer dann getragen werden, wenn die Gefahr von Schnitt- oder Stichverletzungen durch scharfe Werkzeuge, Bleche, Messer, Glas oder andere scharfkantige Materialien besteht. Sie reduzieren das Verletzungsrisiko erheblich, ersetzen jedoch keine sicheren Arbeitsverfahren oder Schutzeinrichtungen an Maschinen. Welche Schnittschutzklasse erforderlich ist, richtet sich nach der jeweiligen Gefährdung.

Schnittverletzungen gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen in Industrie, Handwerk, Logistik und Produktion. Bereits ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann zu tiefen Wunden, Sehnenverletzungen oder dauerhaften Einschränkungen der Handfunktion führen. Besonders häufig passieren solche Unfälle beim Umgang mit Messern, scharfkantigen Metallteilen, Glas, Kunststoffplatten oder Werkzeugen.

Schnittfeste Schutzhandschuhe wurden speziell entwickelt, um die Hände vor diesen Gefahren zu schützen. Moderne Modelle bestehen aus hochfesten Fasern wie HPPE (High Performance Polyethylene), Aramid oder speziellen Glasfasermischungen. Diese Materialien erschweren das Durchtrennen des Handschuhs erheblich und reduzieren dadurch das Verletzungsrisiko.

Besonders häufig werden schnittfeste Handschuhe in der Metallverarbeitung eingesetzt. Beim Transport oder der Bearbeitung von Blechen entstehen scharfkantige Schnittstellen, die bereits bei leichtem Kontakt tiefe Verletzungen verursachen können. Auch beim Entgraten, Montieren oder Verpacken von Metallteilen gehören Schnittschutzhandschuhe häufig zur vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung.

Ein weiterer typischer Einsatzbereich ist die Glasverarbeitung. Glasscheiben oder Glassplitter besitzen extrem scharfe Kanten und können schwerste Schnittverletzungen verursachen. Speziell entwickelte Schnittschutzhandschuhe bieten hier einen wichtigen Schutz, ohne die Beweglichkeit der Hände übermäßig einzuschränken.

Auch in der Lebensmittelindustrie kommen schnittfeste Handschuhe regelmäßig zum Einsatz. Beschäftigte arbeiten dort häufig mit scharfen Messern beim Zerlegen von Fleisch, Fisch oder Gemüse. Besonders an der Hand, die das Schneidgut hält, können geeignete Schnittschutzhandschuhe das Verletzungsrisiko deutlich verringern.

Nicht jeder schnittfeste Handschuh bietet jedoch denselben Schutz. Nach der DIN EN ISO 13997 beziehungsweise der DIN EN 388 werden Handschuhe in unterschiedliche Schnittschutzklassen eingeteilt. Je höher die Schutzklasse, desto widerstandsfähiger ist das Material gegenüber scharfen Klingen. Welche Klasse erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der jeweiligen Tätigkeit.

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass schnittfeste Handschuhe vollständig schnittsicher seien. Tatsächlich können auch hochwertige Handschuhe bei extrem scharfen Werkzeugen oder hoher Krafteinwirkung durchtrennt werden. Sie reduzieren das Verletzungsrisiko erheblich, bieten jedoch keinen absoluten Schutz. Deshalb müssen sichere Arbeitsverfahren und geeignete Werkzeuge immer Vorrang haben.

Ebenso wichtig ist die richtige Passform. Zu große Handschuhe verschlechtern das Tastgefühl und erhöhen das Risiko, an Werkstücken hängen zu bleiben. Zu kleine Handschuhe schränken die Beweglichkeit ein und werden häufig nicht konsequent getragen. Moderne Schnittschutzhandschuhe sind deshalb in vielen Größen erhältlich und sollten individuell angepasst werden.

Vor jeder Benutzung sollten die Handschuhe auf Beschädigungen kontrolliert werden. Risse, Löcher oder starke Abnutzungen können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Besonders nach intensiver Nutzung oder Kontakt mit scharfkantigen Materialien sollten Handschuhe regelmäßig ausgetauscht werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Schnittschutzhandschuhe kostenlos bereitzustellen, wenn entsprechende Gefährdungen bestehen. Gleichzeitig müssen Beschäftigte über die richtige Auswahl, Verwendung und Pflege unterwiesen werden. Nur korrekt eingesetzte Schutzhandschuhe bieten den vorgesehenen Schutz.

Schnittfeste Handschuhe dürfen allerdings nicht bei jeder Tätigkeit verwendet werden. Beim Arbeiten an rotierenden Maschinen wie Drehmaschinen oder Bohrmaschinen können Handschuhe von beweglichen Teilen erfasst werden. In solchen Fällen kann das Tragen von Handschuhen sogar das Unfallrisiko erhöhen. Deshalb muss stets geprüft werden, ob ihr Einsatz im jeweiligen Arbeitsbereich zulässig ist.

Ein wirksamer Schutz vor Schnittverletzungen entsteht erst durch das Zusammenspiel aus sicheren Arbeitsverfahren, geeigneten Werkzeugen, technischen Schutzmaßnahmen und der richtigen persönlichen Schutzausrüstung. Schnittfeste Handschuhe sind dabei ein wichtiger Baustein, ersetzen jedoch niemals andere Schutzmaßnahmen.

Praxis-Tipp: Achten Sie beim Kauf oder bei der Auswahl nicht nur auf den Begriff „schnittfest“, sondern auf die tatsächlich erforderliche Schnittschutzklasse. Für einfache Verpackungsarbeiten gelten andere Anforderungen als für den Umgang mit scharfkantigen Blechen oder Industrieklingen.

Können schnittfeste Handschuhe an Maschinen verboten sein?

Ja. An rotierenden Maschinen wie Drehmaschinen, Bohrmaschinen oder Fräsmaschinen dürfen Schutzhandschuhe in vielen Fällen nicht getragen werden. Sie können von beweglichen Maschinenteilen erfasst werden und dadurch schwerste Handverletzungen verursachen. Ob Handschuhe getragen werden dürfen, muss immer anhand der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

DGUV Regel 112-195 – Benutzung von Schutzhandschuhen (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/741

DIN EN 388 – Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken (DIN)
https://www.din.de/

Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0425