← Zurück zur Wissensdatenbank

Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Kopfschutz

Wann müssen Schutzhelme nach einem Sturz oder Schlag ausgetauscht werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ein Schutzhelm muss nach einem starken Schlag, einem Sturz aus größerer Höhe oder sichtbaren Beschädigungen in vielen Fällen sofort ausgetauscht werden. Auch wenn äußerlich keine Schäden erkennbar sind, können feine Risse oder Materialverformungen die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Ein beschädigter Helm kann bei einem weiteren Unfall möglicherweise keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.

Schutzhelme gehören zu den wichtigsten Bestandteilen der persönlichen Schutzausrüstung. Sie sollen die auf den Kopf wirkenden Kräfte bei einem Aufprall aufnehmen und dadurch schwere oder tödliche Verletzungen verhindern. Dabei wird ein Teil der Energie durch die Helmschale und die Innenausstattung absorbiert. Genau dieser Schutzmechanismus kann jedoch nach einem starken Aufprall dauerhaft beeinträchtigt sein.

Viele Beschäftigte gehen davon aus, dass ein Helm weiterverwendet werden kann, solange keine sichtbaren Schäden vorhanden sind. Tatsächlich entstehen bei einem heftigen Schlag häufig feine Haarrisse oder Verformungen im Material, die mit bloßem Auge kaum erkennbar sind. Die Schutzwirkung kann dadurch erheblich reduziert werden.

Ein typisches Beispiel ist ein Schutzhelm, der von einem Gerüst oder einer Arbeitsbühne auf einen Betonboden fällt. Selbst wenn der Helm äußerlich unbeschädigt aussieht, kann die Energie des Aufpralls das Material geschwächt haben. Ob der Helm weiterhin sicher verwendet werden darf, hängt von den Herstellerangaben und der Stärke der Belastung ab.

Noch eindeutiger ist die Situation nach einem Arbeitsunfall. Hat der Schutzhelm einen direkten Schlag durch einen herabfallenden Gegenstand abgefangen oder wurde er bei einem Sturz stark belastet, sollte er grundsätzlich außer Betrieb genommen und ersetzt werden. Der Helm hat in diesem Moment seine Schutzfunktion erfüllt und kann bei einem weiteren Aufprall möglicherweise nicht mehr dieselbe Sicherheit bieten.

Neben mechanischen Belastungen altert auch das Material eines Schutzhelms. Die meisten Industrieschutzhelme bestehen aus Kunststoffen, die durch UV-Strahlung, Hitze, Kälte oder Chemikalien im Laufe der Jahre spröde werden. Deshalb geben Hersteller eine maximale Nutzungsdauer an. Diese sollte auch dann eingehalten werden, wenn der Helm äußerlich noch gut aussieht.

Beschäftigte sollten ihren Schutzhelm vor jeder Benutzung kurz kontrollieren. Risse, Dellen, Verformungen oder beschädigte Halterungen sind eindeutige Anzeichen dafür, dass der Helm nicht mehr verwendet werden darf. Auch beschädigte oder ausgeleierte Innenausstattungen können die Schutzwirkung deutlich beeinträchtigen.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Helme eigenmächtig zu verändern. Zusätzliche Bohrungen, Lackierungen oder ungeeignete Aufkleber können das Material angreifen und die Stabilität der Helmschale vermindern. Veränderungen sollten deshalb ausschließlich entsprechend den Herstellerangaben erfolgen.

Auch die richtige Lagerung beeinflusst die Lebensdauer. Schutzhelme sollten trocken, sauber und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt aufbewahrt werden. Werden sie dauerhaft auf der Hutablage eines Fahrzeugs oder in der prallen Sonne gelagert, kann das Material schneller altern.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schutzhelme regelmäßig zu kontrollieren und beschädigte Modelle unverzüglich zu ersetzen. Beschäftigte sollten Mängel sofort melden und niemals einen Helm weitertragen, dessen Schutzwirkung zweifelhaft ist.

Viele schwere Kopfverletzungen lassen sich durch einen intakten Schutzhelm verhindern. Voraussetzung ist jedoch, dass der Helm regelmäßig geprüft, richtig getragen und nach starken Belastungen rechtzeitig ersetzt wird. Wer aus Kostengründen oder Bequemlichkeit einen beschädigten Helm weiter benutzt, setzt sich einem erheblichen Risiko aus.

Ein moderner Schutzhelm ist vergleichsweise günstig – die Folgen einer schweren Kopfverletzung dagegen können lebenslang bestehen bleiben. Deshalb sollte im Zweifel immer ein neuer Helm verwendet werden.

Praxis-Tipp: Schreiben Sie das Datum der ersten Benutzung in den Schutzhelm. So behalten Sie die empfohlene Nutzungsdauer im Blick und können den Helm rechtzeitig austauschen – auch wenn äußerlich noch keine Schäden sichtbar sind.

Kann ein Schutzhelm trotz fehlender Schäden unbrauchbar sein?

Ja. Nach einem starken Schlag oder einem Sturz können im Material feine Risse oder innere Verformungen entstehen, die von außen nicht sichtbar sind. In solchen Fällen kann die Schutzwirkung deutlich reduziert sein. Beachten Sie deshalb immer die Herstellerangaben und tauschen Sie den Helm im Zweifel aus.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

DGUV Regel 112-193 – Benutzung von Kopfschutz (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/658

DIN EN 397 – Industrieschutzhelme (DIN)
https://www.din.de/

Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0425