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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Kopfschutz

Wann muss ein Schutzhelm getragen werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ein Schutzhelm muss immer dann getragen werden, wenn die Gefahr besteht, dass Beschäftigte durch herabfallende, pendelnde oder umfallende Gegenstände verletzt werden oder sich den Kopf an festen Hindernissen stoßen können. Der Schutzhelm gehört zu den wichtigsten Bestandteilen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und kann schwere oder sogar tödliche Kopfverletzungen verhindern.

Kopfverletzungen gehören zu den schwerwiegendsten Arbeitsunfällen. Bereits kleine herabfallende Werkzeuge, Baumaterialien oder Maschinenteile können erhebliche Verletzungen verursachen. Auch Zusammenstöße mit festen Bauteilen, Stahlträgern oder Maschinen führen regelmäßig zu Unfällen. Aus diesem Grund ist das Tragen eines Schutzhelms in vielen Arbeitsbereichen gesetzlich vorgeschrieben.

Besonders häufig kommen Schutzhelme auf Baustellen zum Einsatz. Dort besteht ständig die Gefahr herabfallender Werkzeuge, Materialien oder Bauteile. Auch beim Gerüstbau, Dacharbeiten, Tiefbau oder Abbrucharbeiten schützt der Helm vor schweren Kopfverletzungen. In vielen Baustellenbereichen ist das Tragen eines Schutzhelms deshalb verpflichtend – unabhängig davon, welche Tätigkeit gerade ausgeführt wird.

Auch in der Industrie, in Produktionsbetrieben oder in Lagerhallen können Schutzhelme erforderlich sein. Beispielsweise beim Arbeiten unter Krananlagen, in Hochregallagern oder in Bereichen mit laufendem Materialtransport. Dort können Lasten pendeln oder Gegenstände aus größerer Höhe herabfallen.

Nicht jede Tätigkeit erfordert jedoch automatisch einen Schutzhelm. Ob eine Helmpflicht besteht, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Risiken für Kopfverletzungen bestehen und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen. Ist ein Restrisiko vorhanden, muss geeigneter Kopfschutz bereitgestellt und getragen werden.

Ein Schutzhelm schützt nicht nur vor herabfallenden Gegenständen. Viele Modelle sind zusätzlich dafür ausgelegt, Stöße gegen feste Hindernisse abzufangen und die dabei entstehenden Kräfte zu reduzieren. Besonders in Bereichen mit niedrigen Decken, Rohrleitungen oder Maschinen kann dies das Verletzungsrisiko deutlich verringern.

Damit der Helm seine Schutzwirkung entfalten kann, muss er richtig sitzen. Das Kopfband sollte individuell eingestellt werden, sodass der Helm sicher auf dem Kopf sitzt, ohne zu drücken. Ein lockerer oder falsch getragener Schutzhelm kann bei einem Aufprall verrutschen und seine Schutzfunktion verlieren.

Beschäftigte sollten ihren Schutzhelm regelmäßig kontrollieren. Risse, starke Kratzer, Verformungen oder beschädigte Innenausstattungen können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Auch nach einem starken Schlag oder wenn der Helm heruntergefallen ist, sollte geprüft werden, ob ein Austausch erforderlich ist.

Viele Helme bestehen aus Kunststoffen, die mit der Zeit altern. Intensive Sonneneinstrahlung, Hitze, Chemikalien oder UV-Licht können das Material spröde machen. Deshalb besitzen Schutzhelme eine begrenzte Nutzungsdauer. Hersteller geben in der Regel an, wann ein Helm spätestens ersetzt werden sollte – auch wenn äußerlich keine Schäden sichtbar sind.

Aufkleber oder eigenmächtige Veränderungen sollten nur angebracht werden, wenn sie vom Hersteller ausdrücklich zugelassen sind. Bestimmte Klebstoffe oder Lösungsmittel können das Material angreifen und die Schutzwirkung beeinträchtigen. Auch das Bohren zusätzlicher Löcher oder Veränderungen an der Helmschale sind unzulässig.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Schutzhelme kostenlos bereitzustellen und Beschäftigte im richtigen Umgang damit zu unterweisen. Gleichzeitig müssen Beschäftigte den Helm entsprechend den Vorgaben tragen und erkannte Mängel unverzüglich melden.

Ein moderner Schutzhelm ist leicht, komfortabel und bietet einen hohen Tragekomfort. Dennoch verzichten manche Beschäftigte aus Bequemlichkeit auf den Kopfschutz – oft mit schwerwiegenden Folgen. Viele schwere Kopfverletzungen könnten durch das konsequente Tragen eines geeigneten Schutzhelms verhindert werden.

Praxis-Tipp: Kontrollieren Sie Ihren Schutzhelm regelmäßig auf Risse, Verformungen oder beschädigte Innenausstattungen. Ein äußerlich unbeschädigter Helm kann durch Alterung oder einen früheren Aufprall bereits seine Schutzwirkung verloren haben.

Wann sollte ein Schutzhelm ausgetauscht werden?

Ein Schutzhelm sollte sofort ersetzt werden, wenn er sichtbare Beschädigungen, Risse oder Verformungen aufweist oder einen starken Aufprall abgefangen hat. Zusätzlich ist die vom Hersteller angegebene maximale Nutzungsdauer zu beachten, da Kunststoffe mit der Zeit altern und ihre Schutzwirkung verlieren können.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

DGUV Regel 112-193 – Benutzung von Kopfschutz (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/658

Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0425

DIN EN 397 – Industrieschutzhelme (Informationen beim DIN)
https://www.din.de/de