← Zurück zur Wissensdatenbank

Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
PSA

Wann muss Persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss immer dann getragen werden, wenn Gefährdungen am Arbeitsplatz durch andere Schutzmaßnahmen nicht vollständig vermieden werden können. Ob Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzbrille oder Atemschutz erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete PSA kostenlos bereitzustellen und Beschäftigte in deren Benutzung zu unterweisen.

Nicht jede Tätigkeit erfordert Persönliche Schutzausrüstung. In vielen Arbeitsbereichen können Gefährdungen bereits durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, kommt PSA als letzte Schutzmaßnahme zum Einsatz. Dieses Vorgehen entspricht dem sogenannten STOP-Prinzip, einem zentralen Grundsatz des Arbeitsschutzes.

Ein typisches Beispiel sind Bauarbeiten. Herabfallende Werkzeuge oder Baumaterialien lassen sich trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen nicht vollständig ausschließen. Deshalb gehören Schutzhelme und Sicherheitsschuhe dort zur Grundausstattung. Ähnlich verhält es sich beim Schweißen, wo Beschäftigte zusätzlich Schweißhelm, Schweißerhandschuhe und flammhemmende Schutzkleidung benötigen.

Auch in Laboren, Werkstätten oder Produktionsbetrieben ist PSA häufig unverzichtbar. Je nach Tätigkeit können Gefahrstoffe, Lärm, Staub, Hitze, Kälte, mechanische Gefährdungen oder biologische Arbeitsstoffe auftreten. Welche Schutzausrüstung erforderlich ist, entscheidet nicht der Beschäftigte selbst, sondern der Arbeitgeber auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung.

Zur Persönlichen Schutzausrüstung zählen unter anderem Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Atemschutzmasken, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Warnschutzkleidung, Chemikalienschutzanzüge sowie Absturzsicherungen. Jede PSA muss für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet sein und den geltenden europäischen Normen entsprechen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderliche PSA kostenlos bereitzustellen. Beschäftigte dürfen für notwendige Schutzausrüstung grundsätzlich nicht selbst aufkommen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die PSA regelmäßig geprüft, gepflegt und bei Beschädigungen oder Verschleiß rechtzeitig ersetzt wird.

Beschäftigte sind im Gegenzug verpflichtet, die bereitgestellte PSA ordnungsgemäß zu benutzen. Wird vorgeschriebene Schutzausrüstung bewusst nicht getragen, kann dies nicht nur das Unfallrisiko erheblich erhöhen, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Zudem kann ein fehlender Schutz im Ernstfall schwerwiegende gesundheitliche Folgen verursachen.

Besonders wichtig ist die richtige Auswahl der PSA. Eine Schutzbrille schützt beispielsweise nicht automatisch vor Chemikalienspritzern und ein einfacher Arbeitshandschuh ersetzt keine speziellen Chemikalienschutzhandschuhe. Ebenso muss Atemschutz immer auf die vorhandenen Gefahrstoffe abgestimmt sein. Deshalb sollte PSA niemals ausschließlich nach Komfort oder Preis ausgewählt werden.

Auch die richtige Passform spielt eine entscheidende Rolle. Zu große Handschuhe erschweren sicheres Arbeiten, schlecht sitzende Schutzbrillen beschlagen schneller und falsch eingestellte Schutzhelme können ihre Schutzwirkung verlieren. Moderne PSA ist deshalb häufig in verschiedenen Größen erhältlich und individuell anpassbar.

Vor jeder Benutzung sollte die Schutzausrüstung auf sichtbare Schäden überprüft werden. Risse, Verschleiß, beschädigte Verschlüsse oder verschmutzte Filter können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Defekte PSA muss sofort ersetzt werden und darf nicht weiter verwendet werden.

Regelmäßige Unterweisungen gehören ebenfalls zu den Pflichten des Arbeitgebers. Beschäftigte müssen wissen, wann PSA erforderlich ist, wie sie richtig getragen wird und welche Grenzen ihre Schutzwirkung besitzt. Nur wenn geeignete Schutzausrüstung konsequent und korrekt verwendet wird, kann sie ihre Schutzfunktion vollständig erfüllen.

Praxis-Tipp: Kontrollieren Sie Ihre Persönliche Schutzausrüstung vor jedem Einsatz auf Beschädigungen und Verschleiß. Bereits kleine Defekte können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Tragen Sie PSA außerdem konsequent während der gesamten Tätigkeit – nicht nur bei besonders gefährlichen Arbeitsschritten.

Wer entscheidet, welche PSA erforderlich ist?

Welche Persönliche Schutzausrüstung getragen werden muss, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber bewertet die vorhandenen Gefährdungen und legt fest, welche PSA erforderlich ist. Dabei können Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte beratend unterstützen.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sowie der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Regel 112-189 – Benutzung von Schutzkleidung (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/686

DGUV Regel 112-192 – Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/661

DGUV Regel 112-191 – Benutzung von Fuß- und Knieschutz (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011