Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Darf abgelaufene persönliche Schutzausrüstung (PSA) noch verwendet werden?
Auf einen Blick
Abgelaufene persönliche Schutzausrüstung sollte grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Viele PSA-Produkte bestehen aus Kunststoffen, Gummi oder Textilien, deren Schutzwirkung mit zunehmendem Alter nachlassen kann. Ist die vom Hersteller angegebene Nutzungsdauer überschritten oder weist die Ausrüstung Beschädigungen auf, muss sie ersetzt werden.
Viele Beschäftigte achten bei persönlicher Schutzausrüstung ausschließlich auf sichtbare Schäden. Ist ein Schutzhelm äußerlich unbeschädigt oder ein Auffanggurt noch sauber, wird häufig davon ausgegangen, dass die Ausrüstung weiterhin sicher verwendet werden kann. Tatsächlich spielt jedoch auch das Alter der Materialien eine entscheidende Rolle.
Kunststoffe, Textilgewebe und Gummiteile altern kontinuierlich. Sonnenlicht, UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Hitze, Kälte oder chemische Einflüsse verändern ihre Eigenschaften im Laufe der Zeit. Das Material kann spröde werden, an Elastizität verlieren oder seine ursprüngliche Festigkeit einbüßen. Diese Veränderungen sind oft nicht sofort sichtbar, können die Schutzwirkung aber erheblich beeinträchtigen.
Besonders deutlich zeigt sich dies bei Industrieschutzhelmen. Die Helmschale besteht meist aus Kunststoff, der über Jahre hinweg altert. Selbst wenn der Helm niemals einen Schlag abgefangen hat und äußerlich neuwertig aussieht, kann das Material nach Ablauf der empfohlenen Nutzungsdauer seine Stoßfestigkeit verlieren. Deshalb geben Hersteller für jeden Helm eine maximale Verwendungsdauer an.
Auch Auffanggurte gegen Absturz unterliegen einer natürlichen Materialalterung. Die Gurtbänder bestehen aus hochfesten Kunstfasern, die durch UV-Strahlung, Schmutz oder Feuchtigkeit geschwächt werden können. Nach Ablauf der zulässigen Nutzungsdauer oder bei Beschädigungen dürfen Auffanggurte nicht weiter verwendet werden, da sie im Ernstfall reißen könnten.
Bei Atemschutz spielt nicht nur die Maske selbst eine Rolle, sondern auch die eingesetzten Filter. Viele Filter besitzen eine begrenzte Lager- oder Einsatzdauer. Nach Ablauf des Verfallsdatums kann die Filterleistung nachlassen, wodurch Schadstoffe nicht mehr zuverlässig zurückgehalten werden. Deshalb sollten Atemschutzfilter regelmäßig kontrolliert und rechtzeitig ersetzt werden.
Schutzhandschuhe altern ebenfalls unterschiedlich schnell. Besonders Chemikalienschutzhandschuhe können durch UV-Strahlung oder den Kontakt mit bestimmten Stoffen porös werden. Auch wenn keine Löcher sichtbar sind, kann die Schutzwirkung bereits deutlich reduziert sein.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass die Nutzungsdauer erst ab dem ersten Einsatz beginnt. Tatsächlich unterscheiden Hersteller häufig zwischen Lagerdauer und tatsächlicher Gebrauchsdauer. Deshalb sollte bereits bei der Ausgabe der PSA auf Herstellungsdatum, Lagerbedingungen und empfohlene Verwendungsdauer geachtet werden.
Regelmäßige Prüfungen helfen dabei, überalterte Ausrüstung rechtzeitig zu erkennen. Viele Unternehmen kennzeichnen persönliche Schutzausrüstung mit Ausgabedatum oder führen digitale Prüfprotokolle. Dadurch lässt sich nachvollziehen, wann eine Ausrüstung ersetzt werden muss.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nur sichere persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Dazu gehört auch die Überwachung der Nutzungsdauer. Beschäftigte sollten ihre PSA regelmäßig kontrollieren und bei Zweifeln oder erkennbaren Alterungserscheinungen unverzüglich austauschen lassen.
Neben der Alterung können auch falsche Lagerbedingungen die Lebensdauer deutlich verkürzen. Werden Schutzhelme dauerhaft in der Sonne gelagert oder Auffanggurte feucht in Werkzeugkisten aufbewahrt, altert das Material oft wesentlich schneller als unter optimalen Bedingungen.
Die Herstellerangaben spielen deshalb eine entscheidende Rolle. Sie enthalten Informationen zur maximalen Nutzungsdauer, zu erforderlichen Prüfungen und zur richtigen Lagerung. Diese Vorgaben sollten stets beachtet werden, um die volle Schutzwirkung der PSA sicherzustellen.
Persönliche Schutzausrüstung soll Leben und Gesundheit schützen. Eine überalterte oder abgelaufene Ausrüstung kann diese Aufgabe unter Umständen nicht mehr erfüllen. Deshalb sollte PSA nach Ablauf der vorgesehenen Nutzungsdauer grundsätzlich ersetzt werden – auch wenn sie äußerlich noch in gutem Zustand erscheint.
Praxis-Tipp: Kontrollieren Sie regelmäßig das Herstellungs- und Ausgabedatum Ihrer PSA. Ein äußerlich unbeschädigter Schutzhelm oder Auffanggurt kann aufgrund der Materialalterung trotzdem ausgetauscht werden müssen.
Wo finde ich die Nutzungsdauer meiner PSA?
Die maximale Nutzungsdauer ist in der Regel in der Gebrauchsanleitung des Herstellers angegeben. Häufig befinden sich zusätzlich Kennzeichnungen direkt auf dem Produkt, beispielsweise im Inneren eines Schutzhelms oder auf dem Etikett eines Auffanggurts.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den Herstellerangaben der jeweiligen PSA.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/740
Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0425