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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
PSA

Wie oft muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) geprüft werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Persönliche Schutzausrüstung muss regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Wie häufig eine Prüfung erforderlich ist, hängt von der Art der PSA, den Herstellerangaben, den Einsatzbedingungen und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ab. Zusätzlich sollten Beschäftigte ihre Schutzausrüstung vor jeder Benutzung auf sichtbare Schäden kontrollieren.

Persönliche Schutzausrüstung schützt Beschäftigte häufig vor lebensgefährlichen Risiken. Ob Schutzhelm, Auffanggurt, Atemschutzgerät oder Sicherheitsschuhe – jedes Ausrüstungsteil kann seine Schutzwirkung nur entfalten, wenn es technisch einwandfrei ist. Beschädigungen oder Materialalterung bleiben jedoch häufig unbemerkt und können im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben.

Deshalb gehört die regelmäßige Prüfung der PSA zu den wichtigsten Pflichten im Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass nur sichere und funktionsfähige Schutzausrüstung verwendet wird. Gleichzeitig sind Beschäftigte verpflichtet, ihre persönliche Schutzausrüstung vor jeder Benutzung kurz zu kontrollieren und erkannte Mängel sofort zu melden.

Vor jeder Benutzung sollte eine Sichtprüfung erfolgen. Dabei wird überprüft, ob Risse, Brüche, lose Nähte, beschädigte Verschlüsse, starke Verschmutzungen oder andere Auffälligkeiten vorhanden sind. Schon kleine Mängel können dazu führen, dass die Schutzwirkung erheblich eingeschränkt ist.

Neben der täglichen Sichtkontrolle verlangen viele Hersteller zusätzlich regelmäßige Prüfungen durch eine befähigte Person. Dies gilt insbesondere für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz wie Auffanggurte, Verbindungsmittel oder Höhensicherungsgeräte. Solche Ausrüstungen müssen in festgelegten Intervallen fachkundig geprüft und dokumentiert werden.

Auch Schutzhelme sollten regelmäßig kontrolliert werden. Dabei werden unter anderem die Helmschale, die Innenausstattung sowie das Herstellungs- und Verwendungsdatum überprüft. Schutzhelme altern durch UV-Strahlung, Hitze oder chemische Einflüsse und müssen nach Ablauf der empfohlenen Nutzungsdauer ersetzt werden – selbst wenn keine sichtbaren Schäden vorhanden sind.

Atemschutzgeräte benötigen ebenfalls regelmäßige Prüfungen. Filter besitzen begrenzte Standzeiten und müssen rechtzeitig ausgetauscht werden. Maskenkörper, Dichtungen und Ventile sollten auf Beschädigungen oder Verschleiß kontrolliert werden. Bei gebläseunterstützten Atemschutzsystemen kommen zusätzlich Funktionsprüfungen der technischen Komponenten hinzu.

Sicherheitsschuhe sollten regelmäßig auf beschädigte Sohlen, lose Nähte, verformte Zehenschutzkappen oder starke Abnutzung überprüft werden. Abgelaufene Sohlen können die Rutschhemmung erheblich verschlechtern und dadurch das Unfallrisiko erhöhen.

Auch Schutzbrillen benötigen regelmäßige Kontrollen. Zerkratzte Sichtscheiben, beschädigte Bügel oder undichte Dichtungen beeinträchtigen nicht nur den Tragekomfort, sondern häufig auch die Schutzwirkung. Beschädigte Schutzbrillen sollten deshalb unverzüglich ersetzt werden.

Bei Schutzhandschuhen hängt der Prüfaufwand stark vom Einsatzbereich ab. Chemikalienschutzhandschuhe müssen beispielsweise regelmäßig auf Materialveränderungen oder kleine Undichtigkeiten kontrolliert werden. Schnittschutzhandschuhe sollten ersetzt werden, sobald Risse, Löcher oder starke Abnutzungen sichtbar sind.

Alle durchgeführten Prüfungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Besonders bei PSA gegen Absturz verlangen viele Hersteller und Vorschriften einen schriftlichen Nachweis über die regelmäßigen Kontrollen. Prüfplaketten oder digitale Prüfsysteme helfen dabei, den Überblick über anstehende Prüftermine zu behalten.

Ein häufiger Fehler besteht darin, PSA erst dann auszutauschen, wenn offensichtliche Schäden auftreten. Tatsächlich verlieren viele Materialien ihre Schutzwirkung bereits durch Alterung, intensive Sonneneinstrahlung oder häufige Beanspruchung. Deshalb sollten immer auch die Herstellerangaben zur maximalen Nutzungsdauer beachtet werden.

Regelmäßige Prüfungen schützen nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern geben auch Sicherheit im Arbeitsalltag. Wer sich auf seine persönliche Schutzausrüstung verlassen kann, arbeitet sicherer und kann sich besser auf seine eigentliche Tätigkeit konzentrieren.

Praxis-Tipp: Führen Sie vor jeder Benutzung eine kurze Sichtprüfung Ihrer PSA durch. Dauert oft weniger als eine Minute, kann aber entscheidend dazu beitragen, schwere Unfälle durch beschädigte Schutzausrüstung zu verhindern.

Wer darf persönliche Schutzausrüstung prüfen?

Die tägliche Sichtprüfung erfolgt durch den Beschäftigten selbst. Umfangreichere Prüfungen – beispielsweise von Auffanggurten oder Höhensicherungsgeräten – müssen je nach Art der PSA durch eine befähigte oder vom Hersteller geschulte Person durchgeführt werden.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den jeweiligen Herstellerangaben.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/

DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/740

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

BAuA – Persönliche Schutzausrüstung
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Persoenliche-Schutzausruestung/Persoenliche-Schutzausruestung_node.html