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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Absturzschutz

Wann muss PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung kontrolliert werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

PSA gegen Absturz muss vor jeder einzelnen Benutzung kontrolliert werden. Bereits kleine Beschädigungen an Gurten, Nähten, Karabinern oder Verbindungsmitteln können dazu führen, dass die Schutzausrüstung im Absturzfall versagt. Zusätzlich zur Sichtkontrolle sind regelmäßige Prüfungen durch eine befähigte Person vorgeschrieben.

PSA gegen Absturz gehört zu den wichtigsten Persönlichen Schutzausrüstungen überhaupt. Sie soll Beschäftigte vor tödlichen Abstürzen schützen, wenn technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen.

Doch selbst die hochwertigste Schutzausrüstung schützt nur dann zuverlässig, wenn sie sich in einem einwandfreien Zustand befindet. Deshalb muss jede PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung sorgfältig kontrolliert werden.

Viele Schäden sind auf den ersten Blick kaum erkennbar. UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Chemikalien, Schmutz oder mechanische Belastungen können das Material über Jahre hinweg erheblich schwächen.

Vor dem Anlegen sollte zunächst das Gurtband vollständig überprüft werden. Dabei ist auf Schnitte, Risse, Scheuerstellen, Verfärbungen, ausgefranste Kanten, Brandspuren oder chemische Beschädigungen zu achten.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Nähten. Lösen sich Fäden oder weisen Nähte Beschädigungen auf, kann die Festigkeit des Gurtes erheblich beeinträchtigt sein.

Auch alle Metallteile müssen kontrolliert werden. Karabinerhaken müssen vollständig schließen und selbstständig verriegeln. Verbogene Bauteile, Korrosion oder starke Abnutzung sind eindeutige Gründe, die PSA sofort außer Betrieb zu nehmen.

Verbindungsmittel mit Falldämpfern dürfen keine Beschädigungen oder Anzeichen einer bereits erfolgten Auslösung aufweisen. Wurde ein Falldämpfer ausgelöst, darf die gesamte Einheit keinesfalls weiter verwendet werden.

Auch die Herstellerkennzeichnung muss lesbar sein. Seriennummern, Herstellungsdaten und Produktkennzeichnungen werden unter anderem für die regelmäßigen Prüfungen und die Dokumentation benötigt.

Neben der Kontrolle vor jeder Benutzung schreibt die Betriebssicherheitsverordnung regelmäßige Prüfungen durch eine befähigte Person vor. Diese erfolgen mindestens einmal jährlich oder in kürzeren Abständen, wenn die Einsatzbedingungen dies erfordern.

Alle Prüfungen sollten dokumentiert werden. Viele Unternehmen verwenden hierfür Prüfkarten oder digitale Prüfmanagementsysteme, sodass jede PSA eindeutig einer prüfpflichtigen Ausrüstung zugeordnet werden kann.

Besondere Vorsicht gilt nach außergewöhnlichen Ereignissen. Wurde die PSA einem Absturz ausgesetzt oder bestehen Zweifel an ihrem Zustand, muss sie sofort außer Betrieb genommen werden. Auch wenn äußerlich keine Schäden sichtbar sind, kann die Schutzwirkung beeinträchtigt sein.

Die richtige Lagerung verlängert die Lebensdauer erheblich. PSA gegen Absturz sollte trocken, sauber, UV-geschützt und frei von Chemikalien gelagert werden. Direkte Sonneneinstrahlung oder feuchte Lagerräume können das Material dauerhaft schädigen.

Beschäftigte müssen regelmäßig unterwiesen werden. Sie sollten typische Schäden erkennen können und wissen, dass beschädigte PSA niemals weiter benutzt werden darf.

Bei Betriebsbegehungen kontrollieren Aufsichtsbehörden häufig, ob PSA gegen Absturz regelmäßig geprüft, ordnungsgemäß dokumentiert und beschädigte Ausrüstungen konsequent ausgesondert werden.

Eine sorgfältige Kontrolle vor jeder Benutzung dauert oft weniger als zwei Minuten – sie kann jedoch im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden.

Praxis-Tipp:
Stellen Sie sich vor jedem Einsatz drei Fragen: Sind Gurtband und Nähte unbeschädigt? Funktionieren alle Karabiner einwandfrei? Ist die jährliche Prüfung noch gültig? Können Sie eine Frage nicht eindeutig mit „Ja“ beantworten, darf die PSA nicht verwendet werden.

Muss PSA gegen Absturz nach einem Absturz ersetzt werden?

Ja. Wurde eine PSA gegen Absturz bei einem Absturz belastet, muss sie sofort außer Betrieb genommen werden. Sie darf erst nach den Vorgaben des Herstellers und einer fachgerechten Beurteilung wieder verwendet werden – in vielen Fällen ist ein Austausch erforderlich.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, der DGUV Regel 112-199 – Retten aus Höhen und Tiefen, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Regel 112-198 – Benutzung von PSA gegen Absturz
https://publikationen.dguv.de/

DGUV Regel 112-199 – Retten aus Höhen und Tiefen
https://publikationen.dguv.de/

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/

BAuA – Persönliche Schutzausrüstung
https://www.baua.de/