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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Gehörschutz

Wann muss Gehörschutz am Arbeitsplatz getragen werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Gehörschutz muss immer dann getragen werden, wenn der Lärm am Arbeitsplatz gesundheitsschädlich sein kann oder der Arbeitgeber ihn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben hat. Dauerhafte Lärmbelastung kann das Gehör irreversibel schädigen. Ein einmal entstandener Hörverlust lässt sich in der Regel nicht mehr rückgängig machen. Deshalb zählt Gehörschutz zu den wichtigsten persönlichen Schutzausrüstungen in vielen Betrieben.

Lärm gehört in zahlreichen Branchen zum Arbeitsalltag. Produktionsmaschinen, Pressen, Schleifmaschinen, Kreissägen, Druckluftwerkzeuge oder Baumaschinen erzeugen häufig Schallpegel, die das Gehör dauerhaft schädigen können. Das Gefährliche daran: Hörschäden entwickeln sich meist schleichend. Viele Betroffene bemerken die ersten Anzeichen erst nach Jahren.

Das menschliche Gehör ist äußerst empfindlich. Werden die feinen Sinneszellen im Innenohr über längere Zeit starkem Lärm ausgesetzt, sterben sie dauerhaft ab. Anders als andere Körperzellen können sie sich nicht regenerieren. Die Folge sind bleibende Hörschäden, Ohrgeräusche (Tinnitus) oder eine sogenannte Lärmschwerhörigkeit.

Deshalb ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lärmbelastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten. Werden bestimmte Auslösewerte erreicht oder überschritten, müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dabei gilt wie im gesamten Arbeitsschutz das STOP-Prinzip: Zunächst sind technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, bevor persönliche Schutzausrüstung eingesetzt wird.

Technische Maßnahmen können beispielsweise leisere Maschinen, Schallschutzkabinen, Einhausungen oder schallabsorbierende Materialien sein. Organisatorische Maßnahmen umfassen unter anderem die Verkürzung der Aufenthaltsdauer in lauten Bereichen oder die räumliche Trennung lärmintensiver Arbeitsplätze.

Reichen diese Maßnahmen nicht aus, muss geeigneter Gehörschutz bereitgestellt werden. Dabei stehen unterschiedliche Ausführungen zur Verfügung. Einweggehörschutz aus Schaumstoff eignet sich häufig für kurzzeitige Arbeiten. Wiederverwendbare Gehörschutzstöpsel sind langlebiger und können individuell angepasst werden. Kapselgehörschützer bieten einen hohen Schutz und lassen sich schnell auf- und absetzen. Für besonders hohe Lärmbelastungen kommen teilweise kombinierte Systeme oder elektronischer Gehörschutz zum Einsatz.

Nicht jeder Gehörschutz ist für jede Tätigkeit geeignet. Entscheidend ist die richtige Dämmwirkung. Ist sie zu gering, bleibt das Gehör unzureichend geschützt. Ist sie dagegen zu hoch, können Warnsignale, Maschinenalarme oder Zurufe von Kolleginnen und Kollegen möglicherweise nicht mehr wahrgenommen werden. Deshalb muss der Gehörschutz passend zur tatsächlichen Lärmbelastung ausgewählt werden.

Ein häufiger Fehler besteht darin, den Gehörschutz nur zeitweise zu tragen. Bereits wenige Minuten ohne Schutz können die Gesamtwirkung erheblich reduzieren. Besonders bei Einwegstöpseln kommt hinzu, dass sie häufig nicht tief genug in den Gehörgang eingeführt werden und dadurch ihre Schutzwirkung deutlich verlieren.

Auch Hygiene spielt eine wichtige Rolle. Wiederverwendbare Gehörschutzstöpsel sollten regelmäßig gereinigt werden. Beschädigte oder verschmutzte Modelle müssen ersetzt werden. Kapselgehörschützer sollten regelmäßig auf Risse in den Dichtungsringen oder beschädigte Bügel kontrolliert werden.

Neben der Vermeidung von Hörschäden verbessert geeigneter Gehörschutz häufig auch die Konzentration. Dauerhafter Lärm kann zu Stress, Müdigkeit und einer erhöhten Fehlerquote führen. Gleichzeitig sinkt bei hoher Lärmbelastung oft die Verständlichkeit von Warnrufen oder Gefahrensignalen, was das Unfallrisiko zusätzlich erhöhen kann.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeigneten Gehörschutz kostenlos bereitzustellen und Beschäftigte über dessen richtige Verwendung zu unterweisen. Beschäftigte müssen den vorgeschriebenen Gehörschutz konsequent tragen und Mängel oder Defekte unverzüglich melden.

Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen helfen außerdem dabei, erste Anzeichen von Hörschäden frühzeitig zu erkennen. So können Schutzmaßnahmen rechtzeitig angepasst werden, bevor dauerhafte Gesundheitsschäden entstehen.

Lärm wird häufig unterschätzt, weil er keine sofort sichtbaren Verletzungen verursacht. Tatsächlich gehört Lärmschwerhörigkeit jedoch zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Konsequenter Gehörschutz trägt entscheidend dazu bei, das Hörvermögen dauerhaft zu erhalten.

Praxis-Tipp: Setzen Sie Gehörschutz bereits vor dem Betreten eines Lärmbereichs auf und nehmen Sie ihn erst nach dem Verlassen wieder ab. Schon kurze Zeiträume ohne Schutz können die Wirksamkeit erheblich reduzieren.

Ab welchem Lärmpegel ist Gehörschutz vorgeschrieben?

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber bereits ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB(A) besteht in der Regel eine Tragepflicht, sofern technische und organisatorische Maßnahmen die Lärmbelastung nicht ausreichend reduzieren.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV).

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/l_rmvibrationsarbschv/

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/

DGUV Regel 112-194 – Benutzung von Gehörschutz (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/742

BAuA – Lärm am Arbeitsplatz
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Laerm/Laerm_node.html