Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Was ist der Unterschied zwischen AGW, BGW und Akzeptanzkonzentration?
Auf einen Blick
AGW, BGW und Akzeptanzkonzentration dienen alle dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten – sie bewerten jedoch unterschiedliche Aspekte der Gefahrstoffexposition. Während der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) die Konzentration eines Stoffes in der Luft bewertet, misst der Biologische Grenzwert (BGW) die tatsächliche Aufnahme in den Körper. Die Akzeptanzkonzentration kommt dagegen bei krebserzeugenden Stoffen zum Einsatz und beschreibt ein akzeptiertes Restrisiko.
Wer sich mit Gefahrstoffen beschäftigt, stößt schnell auf verschiedene Grenzwerte. Gerade die Begriffe AGW, BGW und Akzeptanzkonzentration werden häufig miteinander verwechselt. Tatsächlich verfolgen sie unterschiedliche Ziele und gelten nicht für dieselben Gefahrstoffe.
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) beschreibt die maximal zulässige Konzentration eines Gefahrstoffes in der Luft am Arbeitsplatz. Er bezieht sich in der Regel auf eine durchschnittliche Belastung während einer Arbeitsschicht von acht Stunden. Liegt die gemessene Konzentration unterhalb des AGW, wird nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft grundsätzlich davon ausgegangen, dass bei Einhaltung weiterer Schutzmaßnahmen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
AGW gelten für viele Stäube, Dämpfe, Gase oder Aerosole. Typische Beispiele sind Aceton, Ethanol, Ammoniak oder Quarzstaub. Grundlage für ihre Festlegung sind toxikologische Untersuchungen sowie arbeitsmedizinische Erkenntnisse.
Der Biologische Grenzwert (BGW) verfolgt einen anderen Ansatz. Hier wird nicht die Luft am Arbeitsplatz untersucht, sondern die tatsächlich vom Körper aufgenommene Stoffmenge. Dies geschieht beispielsweise durch Blut-, Urin- oder andere biologische Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
BGW sind insbesondere dann sinnvoll, wenn Gefahrstoffe auch über die Haut aufgenommen werden können oder verschiedene Aufnahmewege gleichzeitig bestehen. Dadurch lässt sich die tatsächliche Belastung eines Beschäftigten häufig genauer beurteilen als allein durch Luftmessungen.
Für viele krebserzeugende Gefahrstoffe existieren dagegen keine klassischen Arbeitsplatzgrenzwerte. Bereits kleinste Mengen können theoretisch das Krebsrisiko erhöhen. Deshalb wird hier nach dem sogenannten risikobezogenen Maßnahmenkonzept gearbeitet.
Dabei spielen die Akzeptanzkonzentration und die Toleranzkonzentration eine entscheidende Rolle. Die Akzeptanzkonzentration beschreibt den Konzentrationsbereich, bei dem das zusätzliche Krebsrisiko als sehr gering und gesellschaftlich akzeptabel angesehen wird. Ziel jedes Unternehmens sollte es sein, die Exposition mindestens auf diesen Bereich zu reduzieren.
Liegt die Belastung oberhalb der Akzeptanzkonzentration, aber noch unterhalb der Toleranzkonzentration, müssen zusätzliche technische und organisatorische Schutzmaßnahmen geprüft und umgesetzt werden. Oberhalb der Toleranzkonzentration besteht dringender Handlungsbedarf. Der Arbeitgeber muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Exposition deutlich zu reduzieren.
Dieses risikobezogene System wird insbesondere bei Stoffen angewendet, für die keine sichere Wirkungsschwelle bekannt ist. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Chrom(VI)-Verbindungen, Benzol oder andere krebserzeugende Gefahrstoffe.
In der Praxis ergänzen sich AGW, BGW und Akzeptanzkonzentrationen. Während AGW und BGW hauptsächlich bei klassischen Gefahrstoffen Anwendung finden, dienen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen dem Umgang mit Stoffen, bei denen selbst geringste Mengen langfristige Gesundheitsrisiken verursachen können.
Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet letztlich darüber, welche Grenzwerte oder Bewertungsmaßstäbe für den jeweiligen Gefahrstoff anzuwenden sind. Grundlage hierfür bilden die Technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie aktuelle arbeitsmedizinische Erkenntnisse.
Ein häufiger Fehler besteht darin, anzunehmen, dass das Unterschreiten eines AGW automatisch vollständige Sicherheit bedeutet. Tatsächlich müssen weiterhin alle Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip umgesetzt werden. Grenzwerte ersetzen niemals technische Schutzmaßnahmen oder eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung.
Auch regelmäßige Gefahrstoffmessungen behalten ihre Bedeutung. Nur durch geeignete Luftmessungen oder biologische Untersuchungen kann überprüft werden, ob die festgelegten Schutzmaßnahmen tatsächlich wirksam sind.
Wer die Unterschiede zwischen AGW, BGW und Akzeptanzkonzentrationen kennt, kann Messergebnisse richtig einordnen und den betrieblichen Gefahrstoffschutz deutlich besser bewerten. Gerade Fachkräfte für Arbeitssicherheit und verantwortliche Führungskräfte sollten diese Begriffe sicher beherrschen.
Praxis-Tipp:
Prüfen Sie bei jedem Gefahrstoff im Sicherheitsdatenblatt und in den TRGS, ob ein Arbeitsplatzgrenzwert, ein Biologischer Grenzwert oder ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept gilt. Davon hängen Art und Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen maßgeblich ab.
Gilt für jeden Gefahrstoff ein Arbeitsplatzgrenzwert?
Nein. Für viele Gefahrstoffe existiert ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW). Für zahlreiche krebserzeugende Stoffe werden jedoch stattdessen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen nach dem risikobezogenen Maßnahmenkonzept angewendet. Welche Bewertung maßgeblich ist, ergibt sich aus den Technischen Regeln für Gefahrstoffe.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte, der TRGS 910 – Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, der TRGS 903 – Biologische Grenzwerte, der TRGS 402 – Inhalative Exposition sowie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/
TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-900.html
TRGS 910 – Risikobezogenes Maßnahmenkonzept
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-910.html
TRGS 903 – Biologische Grenzwerte
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-903.html
BAuA – Arbeitsplatzgrenzwerte und Gefahrstoffe
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Gefahrstoffe_node.html