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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Wann ist ein Feuerlöscher im Betrieb vorgeschrieben?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Feuerlöscher gehören zu den wichtigsten Einrichtungen des betrieblichen Brandschutzes und sind in nahezu jedem Unternehmen vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen ausreichend geeignete Feuerlöscher bereitstellen, damit Entstehungsbrände frühzeitig bekämpft werden können. Welche Anzahl und Art der Feuerlöscher erforderlich sind, richtet sich nach der Nutzung der Arbeitsstätte, der Brandgefährdung sowie den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2.

Ein Feuerlöscher kann im Ernstfall entscheidend dazu beitragen, einen kleinen Entstehungsbrand zu löschen und eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Viele größere Brände entstehen aus zunächst kleinen Brandherden, die mit einem geeigneten Feuerlöscher häufig innerhalb weniger Sekunden gelöscht werden könnten. Deshalb gehört die Bereitstellung geeigneter Löschmittel zu den grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers.

Nicht jeder Feuerlöscher eignet sich jedoch für jede Brandart. Wasserlöscher sind beispielsweise für feste Stoffe wie Holz oder Papier geeignet, dürfen jedoch nicht bei Fett- oder Elektrobränden eingesetzt werden. Schaumlöscher decken viele typische Brandrisiken in Büros und Verwaltungsgebäuden ab und gelten häufig als gute Universallösung. Pulverlöscher besitzen eine hohe Löschleistung und eignen sich auch für brennbare Flüssigkeiten und Gase, verursachen jedoch erhebliche Verschmutzungen. CO₂-Feuerlöscher kommen vor allem in Bereichen mit elektrischen Anlagen oder empfindlicher Technik zum Einsatz, da sie keine Löschmittelrückstände hinterlassen.

Wie viele Feuerlöscher erforderlich sind, hängt nicht allein von der Gebäudegröße ab. Entscheidend sind vielmehr die sogenannte Löschmitteleinheit, die Brandgefährdung des Betriebes sowie die Grundfläche der Arbeitsstätte. Ein Lager mit brennbaren Stoffen benötigt häufig deutlich mehr Löschmittel als ein Büro mit vergleichbarer Fläche. Auch Werkstätten, Produktionsbereiche oder Küchen unterliegen oftmals besonderen Anforderungen.

Ebenso wichtig ist die richtige Platzierung. Feuerlöscher müssen gut sichtbar, leicht erreichbar und jederzeit zugänglich sein. Sie dürfen weder verstellt noch eingeschlossen werden. Zusätzlich sollten ihre Standorte deutlich gekennzeichnet sein, damit sie auch unter Stress schnell gefunden werden können. Häufig befinden sich Feuerlöscher in der Nähe von Ausgängen, Fluren oder Bereichen mit erhöhter Brandgefahr.

Die Bereitstellung allein genügt jedoch nicht. Feuerlöscher müssen regelmäßig von einer befähigten Person geprüft und instand gehalten werden. Beschädigte oder abgelaufene Geräte dürfen nicht weiter verwendet werden. Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte regelmäßig im Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen. Viele Unternehmen führen ergänzend praktische Löschübungen durch, damit Beschäftigte im Ernstfall sicher reagieren können.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes sind Brandschutzhelfer. Sie unterstützen im Brandfall bei der Räumung des Gebäudes und können Entstehungsbrände mit den vorhandenen Feuerlöschern bekämpfen, sofern dadurch keine Eigengefährdung entsteht. Die Kombination aus geeigneten Feuerlöschern, regelmäßigen Unterweisungen und ausreichend geschulten Brandschutzhelfern erhöht die Sicherheit im Betrieb erheblich.

Praxis-Tipp: Kontrollieren Sie regelmäßig, ob alle Feuerlöscher frei zugänglich, ordnungsgemäß gekennzeichnet und innerhalb der Prüffrist sind. Unterweisen Sie Beschäftigte nicht nur theoretisch, sondern üben Sie den Umgang mit Feuerlöschern regelmäßig in praktischen Löschtrainings. So sinkt die Hemmschwelle im Ernstfall deutlich.

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Feuerlöscher müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. In der Praxis erfolgt die Wartung in der Regel alle zwei Jahre, sofern der Hersteller keine kürzeren Prüffristen vorgibt. Zusätzlich sollten Feuerlöscher regelmäßig auf sichtbare Beschädigungen, freie Zugänglichkeit und eine vollständige Kennzeichnung kontrolliert werden.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Ergänzende Informationen zur Auswahl und Bereitstellung von Feuerlöschern stellt die DGUV Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ sowie die BAuA – ASR A2.2 bereit.