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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Was macht ein Brandschutzhelfer?

3 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Brandschutzhelfer unterstützen den Arbeitgeber dabei, Brände zu verhindern und im Ernstfall schnell sowie richtig zu handeln. Sie übernehmen wichtige Aufgaben im organisatorischen Brandschutz, helfen bei der Evakuierung von Personen und können Entstehungsbrände mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen, sofern dadurch keine Eigengefährdung entsteht. Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist in vielen Betrieben gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Brand entwickelt sich häufig innerhalb weniger Minuten. Bereits ein kleiner Entstehungsbrand kann sich innerhalb kurzer Zeit zu einem lebensgefährlichen Großbrand ausweiten. Aus diesem Grund sind Unternehmen verpflichtet, organisatorische Maßnahmen für den Brandschutz zu treffen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Benennung ausreichend ausgebildeter Brandschutzhelfer.

Brandschutzhelfer sind speziell unterwiesene Beschäftigte, die im Brandfall erste Maßnahmen einleiten. Dazu gehört zunächst das Erkennen einer Gefahrensituation und die sofortige Alarmierung der Feuerwehr. Anschließend unterstützen sie die Räumung des Gebäudes und sorgen dafür, dass Beschäftigte und Besucher die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege nutzen. Ist ein Brand noch klein und kann ohne Eigengefährdung gelöscht werden, dürfen Brandschutzhelfer vorhandene Feuerlöscher oder andere geeignete Löscheinrichtungen einsetzen.

Neben ihren Aufgaben im Ernstfall leisten Brandschutzhelfer auch einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz. Sie achten beispielsweise darauf, dass Feuerlöscher jederzeit zugänglich bleiben, Brandschutztüren nicht blockiert werden und Fluchtwege frei sind. Außerdem melden sie erkannte Brandgefahren oder Mängel an den Arbeitgeber, damit diese schnell beseitigt werden können.

Wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Anzahl der Beschäftigten spielen insbesondere die Brandgefährdung, die Gebäudegröße, Schichtbetrieb, Besucherzahlen sowie die Organisation des Unternehmens eine Rolle. Bei normaler Brandgefährdung empfiehlt die ASR A2.2 mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Bei erhöhter Brandgefährdung oder komplexen Gebäuden kann jedoch eine deutlich höhere Anzahl erforderlich sein.

Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Brandschutzhelfer lernen die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, die verschiedenen Brandklassen, den sicheren Umgang mit Feuerlöschern sowie das Verhalten bei einer Räumung kennen. Praktische Löschübungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung und sorgen dafür, dass im Ernstfall keine Unsicherheit entsteht.

Die Ausbildung sollte regelmäßig aufgefrischt werden. Auch wenn es keine feste gesetzliche Wiederholungsfrist gibt, empfehlen viele Fachorganisationen eine regelmäßige Fortbildung sowie praktische Löschübungen, insbesondere nach organisatorischen Änderungen oder längeren Zeiträumen ohne Unterweisung.

Praxis-Tipp: Benennen Sie mehr Brandschutzhelfer als die rechnerische Mindestanzahl. Berücksichtigen Sie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und Außendienst. Dokumentieren Sie außerdem alle Ausbildungen und regelmäßigen Auffrischungen, damit die Qualifikation jederzeit nachgewiesen werden kann.

Wer darf Brandschutzhelfer werden?

Grundsätzlich können geeignete Beschäftigte als Brandschutzhelfer benannt werden. Sie sollten zuverlässig, körperlich geeignet und regelmäßig im Betrieb anwesend sein. Die Auswahl erfolgt durch den Arbeitgeber. Nach erfolgreicher Ausbildung übernehmen Brandschutzhelfer ihre Aufgaben zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2878

DGUV Information 205-001 – Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/867

ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2.html