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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Handschutz

Wann müssen Schutzhandschuhe getragen werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Schutzhandschuhe müssen immer dann getragen werden, wenn die Hände durch mechanische, chemische, thermische, biologische oder elektrische Gefährdungen verletzt werden können. Sie gehören zu den wichtigsten Bestandteilen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und schützen vor Schnittverletzungen, Verbrennungen, Verätzungen, Infektionen und vielen weiteren Gefahren. Welche Handschuhe erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Die Hände gehören zu den am häufigsten verletzten Körperteilen im Berufsalltag. Ob in der Industrie, im Handwerk, in Laboren, im Gesundheitswesen oder auf Baustellen – nahezu jede Tätigkeit birgt bestimmte Risiken für die Hände. Bereits kleine Verletzungen können zu längeren Arbeitsausfällen führen und die Beweglichkeit dauerhaft einschränken.

Aus diesem Grund sind Schutzhandschuhe in vielen Arbeitsbereichen unverzichtbar. Allerdings schützt nicht jeder Handschuh vor jeder Gefahr. Ein einfacher Baumwollhandschuh bietet beispielsweise keinen ausreichenden Schutz vor Chemikalien, während ein Chemikalienschutzhandschuh bei scharfkantigen Blechen schnell beschädigt werden kann. Deshalb muss die Auswahl immer auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmt sein.

Besonders häufig werden Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefährdungen eingesetzt. Sie schützen vor Schnittverletzungen, Abschürfungen, Stichen oder Quetschungen. Solche Handschuhe kommen unter anderem in Werkstätten, Lagerbereichen, Metallbetrieben oder im Baugewerbe zum Einsatz. Je nach Risiko verfügen sie über unterschiedliche Schnittschutzklassen.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind spezielle Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich. Sie verhindern, dass aggressive Flüssigkeiten oder andere gefährliche Stoffe mit der Haut in Kontakt kommen. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Handschuhmaterialien unterschiedlich widerstandsfähig sind. Nicht jeder Handschuh schützt vor jeder Chemikalie. Herstellerangaben und Durchbruchzeiten müssen deshalb unbedingt berücksichtigt werden.

Auch bei Arbeiten mit heißen Oberflächen oder offenen Flammen sind geeignete Schutzhandschuhe vorgeschrieben. Hitzeschutzhandschuhe kommen beispielsweise beim Schweißen, in Gießereien oder in Großküchen zum Einsatz. Für Tätigkeiten in Kühlhäusern oder mit tiefkalten Stoffen stehen dagegen spezielle Kälteschutzhandschuhe zur Verfügung.

Im Gesundheitswesen oder in Laboren dienen Schutzhandschuhe vor allem dem Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen. Sie verhindern den direkten Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten oder infektiösen Materialien und reduzieren das Risiko einer Ansteckung erheblich. Dennoch ersetzen Handschuhe niemals eine sorgfältige Händehygiene.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Schutzhandschuhe dauerhaft zu tragen, obwohl dies für die Tätigkeit nicht erforderlich ist. Bei Arbeiten an rotierenden Maschinen können Handschuhe sogar gefährlich werden, wenn sie von beweglichen Teilen erfasst werden. Deshalb muss immer geprüft werden, ob ihr Einsatz tatsächlich sinnvoll und sicher ist.

Damit Schutzhandschuhe ihre Schutzwirkung entfalten können, müssen sie richtig passen. Zu große Handschuhe beeinträchtigen das sichere Greifen, während zu kleine Modelle Druckstellen verursachen und die Beweglichkeit einschränken. Ein guter Tragekomfort erhöht die Bereitschaft, die Handschuhe konsequent zu tragen.

Beschädigte Schutzhandschuhe dürfen nicht weiter verwendet werden. Kleine Risse, Löcher oder poröse Materialien können bereits ausreichen, damit Chemikalien eindringen oder der mechanische Schutz verloren geht. Deshalb sollten Handschuhe vor jeder Benutzung kurz kontrolliert werden.

Auch die richtige Lagerung spielt eine wichtige Rolle. Viele Handschuhmaterialien reagieren empfindlich auf UV-Strahlung, Hitze oder Feuchtigkeit. Werden Schutzhandschuhe unsachgemäß gelagert, kann ihre Schutzwirkung bereits vor Ablauf der vorgesehenen Nutzungsdauer nachlassen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Schutzhandschuhe kostenlos bereitzustellen und Beschäftigte über deren richtige Verwendung zu unterweisen. Gleichzeitig sind Beschäftigte verpflichtet, die bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß zu benutzen und beschädigte Handschuhe unverzüglich auszutauschen.

Richtig ausgewählte Schutzhandschuhe verhindern jedes Jahr unzählige Handverletzungen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzes und tragen wesentlich dazu bei, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

Praxis-Tipp: Verwenden Sie immer den Schutzhandschuh, der für Ihre Tätigkeit vorgesehen ist. Ein ungeeigneter Handschuh kann die Schutzwirkung erheblich verringern oder sogar zusätzliche Gefahren verursachen – beispielsweise beim Arbeiten an rotierenden Maschinen oder beim Umgang mit aggressiven Chemikalien.

Können Schutzhandschuhe auch gefährlich sein?

Ja. Bei Arbeiten an rotierenden Maschinen, Bohrmaschinen, Drehmaschinen oder anderen beweglichen Anlagenteilen können Handschuhe erfasst werden und schwere Verletzungen verursachen. Ob Schutzhandschuhe getragen werden dürfen oder nicht, muss daher immer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

DGUV Regel 112-195 – Benutzung von Schutzhandschuhen (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/741

Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0425

BAuA – Persönliche Schutzausrüstung
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Persoenliche-Schutzausruestung/Persoenliche-Schutzausruestung_node.html