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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Computerarbeitsplatz

Wie wird eine ergonomische Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze durchgeführt?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Eine ergonomische Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze bewertet systematisch alle Faktoren, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten beeinflussen. Dazu gehören unter anderem Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsmittel, Körperhaltung, Beleuchtung, Raumklima, Arbeitsorganisation sowie psychische Belastungen.

Viele Unternehmen beschränken sich bei der Gefährdungsbeurteilung auf eine kurze Kontrolle von Schreibtisch und Bürostuhl. Tatsächlich fordert das Arbeitsschutzgesetz jedoch eine umfassende Bewertung aller Gefährdungen am Bildschirmarbeitsplatz. Ziel ist es, gesundheitliche Beschwerden frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Grundlage jeder Gefährdungsbeurteilung ist zunächst die Analyse der tatsächlichen Tätigkeit. Nicht jeder Bildschirmarbeitsplatz ist gleich. Während manche Beschäftigte überwiegend Texte bearbeiten, arbeiten andere mit mehreren Monitoren, CAD-Anwendungen oder komplexen Steuerungssystemen. Diese Unterschiede müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Im ersten Schritt werden die Arbeitsmittel beurteilt. Dazu gehören Schreibtisch, Bürostuhl, Bildschirm, Tastatur, Maus, Dokumentenhalter und weitere Eingabegeräte. Alle Arbeitsmittel müssen so angeordnet sein, dass eine ergonomisch günstige Körperhaltung möglich ist.

Anschließend erfolgt die Bewertung der Körperhaltung. Beobachtet wird unter anderem, ob Beschäftigte den Kopf dauerhaft nach vorne neigen, die Schultern anheben oder Handgelenke abknicken müssen. Auch die Sitzhaltung, Beinfreiheit und Greifräume werden beurteilt.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bildschirmergonomie. Bewertet werden Bildschirmhöhe, Sehabstand, Blickrichtung, Schriftgröße, Darstellungsqualität sowie mögliche Blendungen oder Spiegelungen. Ziel ist eine entspannte Kopfhaltung und möglichst geringe Augenbelastung.

Ebenso wichtig ist die Beleuchtung des Arbeitsplatzes. Hierzu gehören ausreichende Beleuchtungsstärken, gleichmäßige Lichtverhältnisse sowie die Vermeidung von Direkt- und Reflexblendungen. Auch Tageslichtnutzung und Sonnenschutz werden berücksichtigt.

Das Raumklima beeinflusst die Ergonomie ebenfalls erheblich. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung und Luftqualität wirken sich unmittelbar auf Konzentration und Wohlbefinden aus. Trockene Raumluft kann beispielsweise Augenreizungen und Schleimhautbeschwerden verstärken.

Zur Gefährdungsbeurteilung gehört außerdem die Arbeitsorganisation. Lange ununterbrochene Bildschirmphasen, hoher Zeitdruck oder fehlende Tätigkeitswechsel erhöhen sowohl körperliche als auch psychische Belastungen. Deshalb sollten regelmäßige Haltungswechsel und kurze Erholungspausen eingeplant werden.

Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes müssen auch psychische Belastungen beurteilt werden. Dazu zählen unter anderem Arbeitsintensität, Unterbrechungen, Informationsflut, Handlungsspielräume oder die Gestaltung der Mensch-Computer-Interaktion.

Ein weiterer Bestandteil ist die Bewertung individueller Bedürfnisse. Beschäftigte mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen, gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderen ergonomischen Anforderungen benötigen unter Umständen angepasste Arbeitsmittel oder zusätzliche Maßnahmen.

Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden häufig Checklisten, Beobachtungen, Arbeitsplatzbegehungen sowie Gespräche mit den Beschäftigten kombiniert. Gerade Letztere liefern häufig wertvolle Hinweise auf ergonomische Probleme, die bei einer rein technischen Prüfung unentdeckt bleiben würden.

Unterstützend können ergonomische Analyseverfahren wie RULA, REBA, die Leitmerkmalmethoden der BAuA oder spezielle Bildschirmarbeitsplatz-Checklisten eingesetzt werden. Sie ermöglichen eine objektive Bewertung einzelner Belastungen.

Nach der Analyse werden geeignete Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip festgelegt. Zunächst sollten technische Verbesserungen umgesetzt werden, beispielsweise höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Eingabegeräte oder optimierte Beleuchtung. Ergänzend folgen organisatorische Maßnahmen wie Arbeitsplatzwechsel oder Bewegungsprogramme.

Die Gefährdungsbeurteilung endet nicht mit der Dokumentation. Arbeitgeber müssen regelmäßig überprüfen, ob die umgesetzten Maßnahmen wirksam sind. Werden neue Arbeitsmittel eingeführt oder Arbeitsabläufe verändert, muss die Beurteilung entsprechend aktualisiert werden.

Eine sorgfältig durchgeführte ergonomische Gefährdungsbeurteilung verbessert nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten. Sie reduziert Fehlzeiten, steigert die Produktivität und hilft Unternehmen dabei, ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz zuverlässig zu erfüllen.

Praxis-Tipp: Führen Sie die Gefährdungsbeurteilung gemeinsam mit den Beschäftigten direkt am Arbeitsplatz durch. Beschwerden wie Blendungen, ungünstige Greifwege oder Sitzprobleme lassen sich im Gespräch häufig deutlich schneller erkennen als allein anhand einer Checkliste.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze aktualisiert werden?

Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Die Gefährdungsbeurteilung muss jedoch aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich ändern – beispielsweise durch neue Arbeitsmittel, Umbauten, Softwareänderungen oder neue Erkenntnisse zu bestehenden Gefährdungen.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, der ASR A6 – Bildschirmarbeit, der DIN EN ISO 9241 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
https://publikationen.dguv.de/

ASR A6 – Bildschirmarbeit
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/ASR/ASR-A6.html

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/

BAuA – Bildschirmarbeit
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Bildschirmarbeit/Bildschirmarbeit_node.html

DIN EN ISO 9241 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion
https://www.beuth.de/