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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Welche Brandschutzmaßnahmen gelten in Lackierkabinen und Lackierräumen?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Lackierkabinen gehören aufgrund brennbarer Lösemittel, Lacknebel und explosionsfähiger Atmosphäre zu den besonders brandgefährdeten Arbeitsbereichen. Deshalb gelten strenge Anforderungen an Lüftung, Explosionsschutz, elektrische Anlagen, Reinigung und den Umgang mit Zündquellen.

Beim Lackieren werden häufig lösemittelhaltige Lacke, Verdünnungen oder Reinigungsmittel eingesetzt. Viele dieser Stoffe verdampfen bereits bei Raumtemperatur. Zusammen mit Luft können sie explosionsfähige Atmosphären bilden, die bereits durch kleinste Zündquellen entzündet werden.

Neben den Lösemitteldämpfen stellt auch Lacknebel ein erhebliches Risiko dar. Fein zerstäubte Lackpartikel lagern sich auf Wänden, Filtern, Leuchten oder technischen Einrichtungen ab und erhöhen sowohl die Brandlast als auch das Explosionsrisiko.

Deshalb müssen Lackierkabinen mit einer wirksamen technischen Lüftung ausgestattet sein. Diese sorgt dafür, dass Lösemitteldämpfe und Lacknebel kontinuierlich abgesaugt werden und sich keine gefährlichen Konzentrationen bilden können.

Die Lüftung darf während des Lackierens grundsätzlich nicht abgeschaltet werden. Moderne Anlagen überwachen Luftströmung und Filterzustand automatisch. Bei Störungen wird der Lackiervorgang häufig automatisch unterbrochen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Explosionsschutz. Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, müssen entsprechend bewertet und gegebenenfalls als Ex-Zonen eingestuft werden. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an elektrische Betriebsmittel und Arbeitsverfahren.

In Ex-Zonen dürfen ausschließlich zugelassene explosionsgeschützte Betriebsmittel verwendet werden. Normale Leuchten, Schalter, Steckdosen oder Elektrowerkzeuge können Zündquellen darstellen und sind dort häufig unzulässig.

Auch elektrostatische Aufladungen spielen beim Lackieren eine wichtige Rolle. Werkstücke, Lackieranlagen und gegebenenfalls Beschäftigte müssen ausreichend geerdet werden, damit keine Funken durch elektrostatische Entladungen entstehen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Luftfiltern. Sie sammeln Lackpartikel und gehören zu den brandgefährdetsten Bereichen der gesamten Lackieranlage. Verstopfte oder stark verschmutzte Filter erhöhen nicht nur die Brandgefahr, sondern verschlechtern auch die Wirksamkeit der Lüftung.

Regelmäßige Reinigung ist deshalb unverzichtbar. Lackablagerungen auf Böden, Wänden, Lampen oder Maschinen sollten konsequent entfernt werden. Bereits wenige Millimeter Lackschicht können die Brandlast erheblich erhöhen.

Lösemittel, Härter und Lacke dürfen nur in den tatsächlich benötigten Mengen in der Lackierkabine bereitstehen. Größere Vorräte müssen in geeigneten Gefahrstoffschränken oder separaten Lagerräumen gelagert werden.

Auch lösemittelgetränkte Reinigungstücher stellen eine erhebliche Brandgefahr dar. Sie dürfen nicht offen gesammelt werden, sondern müssen in dafür vorgesehenen, dicht schließenden Sicherheitsbehältern entsorgt werden. Einige Stoffe können sich unter ungünstigen Bedingungen sogar selbst entzünden.

Schweiß-, Schleif- oder Trennarbeiten dürfen in Lackierkabinen grundsätzlich nicht gleichzeitig mit Lackierarbeiten durchgeführt werden. Heiße Oberflächen oder Funken können explosionsfähige Lösemitteldämpfe sofort entzünden.

Im Brandfall müssen geeignete Feuerlöscher schnell erreichbar sein. Je nach Gefährdungsbeurteilung kommen häufig Schaum-, Pulver- oder CO₂-Löscher zum Einsatz. Zusätzlich verfügen größere Lackieranlagen häufig über automatische Löschanlagen.

Beschäftigte müssen regelmäßig unterwiesen werden. Sie sollten insbesondere wissen, welche Stoffe verwendet werden, welche Ex-Zonen bestehen, wie die Lüftung funktioniert und wie sie sich bei einer Störung oder einem Brand verhalten müssen.

Bei behördlichen Kontrollen werden häufig verschmutzte Filter, fehlende Erdungen, ungeeignete elektrische Geräte oder unzulässige Lagerungen von Lacken und Lösemitteln beanstandet. Auch mangelhafte Wartung der Lüftungsanlage gehört zu den typischen Mängeln.

Ein konsequenter Brandschutz in Lackierkabinen verhindert Brände und Explosionen, schützt Beschäftigte vor gefährlichen Stoffen und sorgt gleichzeitig für einen sicheren und störungsfreien Produktionsablauf.

Praxis-Tipp: Kontrollieren Sie Filter, Lüftungsanlage und Lackablagerungen regelmäßig. In vielen Lackierbetrieben entstehen Brandgefahren nicht durch den Lackiervorgang selbst, sondern durch mangelnde Reinigung und Wartung.

Warum sind Lackierkabinen häufig als Ex-Bereich eingestuft?

Beim Lackieren entstehen brennbare Lösemitteldämpfe, die sich mit Luft vermischen können. Liegt ihre Konzentration innerhalb der Explosionsgrenzen, genügt bereits eine kleine Zündquelle, um eine Explosion auszulösen. Deshalb müssen Lackierbereiche häufig nach den Vorgaben des Explosionsschutzes bewertet werden.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRGS 507 – Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern, der TRGS 727 – Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, der DGUV Information 209-046 – Lackierräume und Einrichtungen sowie der DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

TRGS 727 – Elektrostatische Aufladungen
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-727.html

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/

DGUV Information 209-046 – Lackierräume und Einrichtungen
https://publikationen.dguv.de/

DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz
https://publikationen.dguv.de/