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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Atemschutz

Warum ist die Absaugung beim Schweißen gesetzlich vorgeschrieben?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Beim Schweißen entstehen gesundheitsschädliche Schweißrauche, Metalloxide und teilweise krebserzeugende Stoffe. Deshalb müssen diese Gefahrstoffe möglichst direkt an der Entstehungsstelle erfasst werden. Die Absaugung gehört zu den wichtigsten technischen Schutzmaßnahmen und hat nach dem STOP-Prinzip Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung.

Viele Beschäftigte unterschätzen Schweißrauche, weil sie häufig nur als sichtbarer Rauch wahrgenommen werden. Tatsächlich handelt es sich um ein komplexes Gemisch aus feinsten Partikeln, Metalloxiden, Gasen und Dämpfen. Die meisten Partikel sind so klein, dass sie tief bis in die Lungenbläschen eindringen können.

Je nach Schweißverfahren und Werkstoff unterscheiden sich die freigesetzten Gefahrstoffe erheblich. Beim Schweißen von unlegierten Stählen entstehen überwiegend Eisenoxide. Beim Schweißen von Edelstahl können dagegen Chrom(VI)-Verbindungen und Nickelverbindungen freigesetzt werden. Diese Stoffe gelten teilweise als krebserzeugend.

Zusätzlich entstehen beim Schweißen verschiedene Gase wie Ozon, Stickoxide, Kohlenmonoxid oder bei bestimmten Verfahren auch Fluorverbindungen. Welche Stoffe auftreten, hängt unter anderem vom Schweißverfahren, Zusatzwerkstoffen und Grundmaterial ab.

Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet Arbeitgeber, die Exposition gegenüber Gefahrstoffen so gering wie möglich zu halten. Nach dem STOP-Prinzip muss zunächst geprüft werden, ob Gefahrstoffe vermieden oder reduziert werden können. Ist dies nicht möglich, haben technische Schutzmaßnahmen wie Absauganlagen Vorrang.

Deshalb müssen Schweißrauche möglichst direkt an ihrer Entstehungsstelle abgesaugt werden. Punktabsaugungen oder Brenner mit integrierter Absaugung erfassen die Gefahrstoffe bereits wenige Zentimeter nach ihrer Entstehung. Dadurch gelangen deutlich weniger Partikel in die Atemluft.

Eine allgemeine Hallenlüftung allein reicht hierfür in der Regel nicht aus. Sie verdünnt zwar die Schadstoffkonzentration, verhindert jedoch nicht zuverlässig, dass Beschäftigte die Schweißrauche zunächst einatmen.

Besonders wichtig ist die Absaugung beim Schweißen von hochlegierten Stählen, verzinkten Werkstoffen oder beschichteten Materialien. Hier können besonders gefährliche Stoffe entstehen, die teilweise nur in sehr geringen Konzentrationen gesundheitsschädlich wirken.

Auch die richtige Positionierung der Absaugung spielt eine entscheidende Rolle. Befindet sich die Absaugöffnung zu weit vom Lichtbogen entfernt, wird ein Großteil der Schweißrauche nicht erfasst. Gleichzeitig darf der Luftstrom den Schutzgasbereich nicht beeinträchtigen, da sonst die Schweißqualität leidet.

Neben stationären Absauganlagen kommen heute häufig mobile Schweißrauchabsaugungen zum Einsatz. Diese eignen sich insbesondere für wechselnde Arbeitsplätze oder größere Werkstücke. Voraussetzung ist jedoch, dass sie ausreichend dimensioniert und regelmäßig gewartet werden.

Die Filteranlagen selbst unterliegen ebenfalls hohen Anforderungen. Je nach Gefahrstoff müssen geeignete Filterklassen verwendet werden. Verstopfte oder beschädigte Filter können die Wirksamkeit der gesamten Anlage erheblich beeinträchtigen.

Ein häufiger Fehler besteht darin, die Absaugung auszuschalten, weil sie als störend empfunden wird. Dadurch steigt die Schadstoffbelastung innerhalb weniger Minuten erheblich an. Arbeitgeber müssen deshalb sicherstellen, dass Absauganlagen dauerhaft genutzt und regelmäßig überprüft werden.

Persönlicher Atemschutz ersetzt eine Absauganlage grundsätzlich nicht. Atemschutzgeräte kommen erst dann zum Einsatz, wenn technische Maßnahmen allein keine ausreichende Reduzierung der Gefahrstoffbelastung ermöglichen oder besondere Arbeitsbedingungen vorliegen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss außerdem geprüft werden, ob Gefahrstoffmessungen erforderlich sind. Gerade bei Tätigkeiten mit Chrom(VI)- oder Nickelverbindungen können Arbeitsplatzmessungen notwendig werden, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen.

Beschäftigte müssen regelmäßig unterwiesen werden. Sie sollten wissen, welche Gefahrstoffe beim jeweiligen Schweißverfahren entstehen, wie Absauganlagen richtig eingestellt werden und warum auch scheinbar geringer Rauch gesundheitsschädlich sein kann.

Bei Betriebsbegehungen achten Aufsichtsbehörden besonders auf fehlende Punktabsaugungen, ausgeschaltete Absauganlagen, unzureichende Wartung oder fehlende Gefährdungsbeurteilungen. Diese Mängel gehören zu den häufigsten Beanstandungen im Bereich der Schweißtechnik.

Eine wirksame Schweißrauchabsaugung schützt nicht nur die Gesundheit der Schweißer. Sie verbessert auch die Sicht auf die Schweißnaht, reduziert Staubablagerungen in der Werkstatt und trägt zu einer insgesamt sichereren Arbeitsumgebung bei.

Praxis-Tipp: Positionieren Sie die Absaugdüse möglichst 10 bis 20 Zentimeter neben dem Lichtbogen. Schon wenige Zentimeter zusätzlicher Abstand können die Erfassungswirkung der Absaugung deutlich verschlechtern.

Reicht eine FFP3-Maske ohne Absaugung beim Schweißen aus?

In der Regel nein. Nach dem STOP-Prinzip haben technische Schutzmaßnahmen wie Schweißrauchabsaugungen Vorrang. Atemschutz dient lediglich als ergänzende Maßnahme, wenn trotz wirksamer Absaugung noch eine Restgefährdung besteht oder technische Lösungen nicht ausreichend möglich sind.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der TRGS 528 – Schweißtechnische Arbeiten, der TRGS 402 – Ermitteln und Beurteilen der inhalativen Exposition, der DGUV Information 209-011 – Schweißrauche, der DGUV Regel 109-002 – Arbeitsplatzlüftung sowie der Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

TRGS 528 – Schweißtechnische Arbeiten
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-528.html

DGUV Information 209-011 – Schweißrauche
https://publikationen.dguv.de/

TRGS 402 – Inhalative Exposition
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-402.html

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/

DGUV Regel 109-002 – Arbeitsplatzlüftung
https://publikationen.dguv.de/