Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Warum müssen Kabeltrommeln vollständig abgewickelt werden?
Auf einen Blick
Kabeltrommeln müssen bei hoher elektrischer Belastung vollständig abgewickelt werden. Bleibt das Kabel aufgerollt, kann sich die entstehende Wärme nicht ausreichend ableiten. Dadurch besteht die Gefahr einer Überhitzung, Beschädigung der Isolierung oder sogar eines Kabelbrands.
Kabeltrommeln gehören auf Baustellen, in Werkstätten, Lagerhallen und bei Montagearbeiten zu den am häufigsten eingesetzten elektrischen Betriebsmitteln. Gleichzeitig werden sie häufig falsch verwendet. Besonders gefährlich ist der Betrieb mit aufgerolltem Kabel bei hoher Leistungsaufnahme.
Fließt elektrischer Strom durch ein Kabel, entsteht Wärme. Ist das Kabel vollständig abgewickelt, kann diese Wärme an die Umgebung abgegeben werden. Befindet sich das Kabel jedoch noch auf der Trommel, staut sich die Wärme zwischen den aufgewickelten Leitungen.
Je höher die angeschlossene Leistung ist, desto stärker erwärmt sich das Kabel. Werden mehrere leistungsstarke Geräte gleichzeitig betrieben, kann die Temperatur innerhalb kurzer Zeit stark ansteigen.
Überhitzte Leitungen können die Isolierung beschädigen. Dadurch erhöht sich das Risiko für Kurzschlüsse, Stromschläge und Brände erheblich. Im schlimmsten Fall kann die gesamte Kabeltrommel Feuer fangen.
Viele Kabeltrommeln besitzen deshalb einen integrierten Überhitzungsschutz. Dieser schaltet die Stromversorgung bei zu hoher Temperatur automatisch ab. Dennoch ersetzt dieser Schutz nicht die Pflicht, die Trommel vollständig abzurollen.
Besonders häufig treten Überlastungen beim Betrieb von Heizgeräten, Bautrocknern, Schweißgeräten, Kompressoren oder leistungsstarken Elektrowerkzeugen auf. Diese Geräte benötigen hohe Ströme und erzeugen entsprechend viel Wärme.
Auch der Leitungsquerschnitt spielt eine wichtige Rolle. Dünnere Leitungen erwärmen sich bei gleicher Strombelastung stärker als Leitungen mit größerem Querschnitt. Deshalb dürfen Kabeltrommeln nur entsprechend ihrer Herstellerangaben belastet werden.
Vor jeder Benutzung sollte eine Sichtprüfung erfolgen. Beschädigte Leitungen, Risse an der Isolierung, lockere Steckdosen oder defekte Stecker sind eindeutige Gründe, die Kabeltrommel nicht weiter zu verwenden.
Kabeltrommeln dürfen außerdem nicht durch Türen eingeklemmt, unter schweren Lasten verlegt oder dauerhaft Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Mechanische Beschädigungen erhöhen das Risiko elektrischer Unfälle erheblich.
Auch im Außenbereich dürfen ausschließlich für diesen Einsatz geeignete Kabeltrommeln verwendet werden. Sie müssen den erforderlichen Schutz gegen Feuchtigkeit und mechanische Beanspruchung besitzen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten Beschäftigte regelmäßig zum sicheren Umgang mit Kabeltrommeln unterwiesen werden. Viele Brände entstehen durch einfache Anwendungsfehler, die sich leicht vermeiden lassen.
Bei Betriebsbegehungen wird häufig kontrolliert, ob Kabeltrommeln ordnungsgemäß eingesetzt, regelmäßig geprüft und entsprechend der Herstellerangaben verwendet werden.
Eine vollständig abgewickelte Kabeltrommel trägt wesentlich zur elektrischen Sicherheit im Betrieb bei und verhindert gefährliche Überhitzungen sowie daraus resultierende Brände.
Praxis-Tipp:
Rollen Sie Kabeltrommeln immer vollständig ab, sobald leistungsstarke elektrische Geräte angeschlossen werden. So kann die entstehende Wärme sicher abgeführt werden und das Risiko einer Überhitzung wird deutlich reduziert.
Muss eine Kabeltrommel auch bei geringer Belastung vollständig abgewickelt werden?
Bei geringer Leistungsaufnahme ist die Wärmeentwicklung deutlich niedriger. Dennoch empfehlen Hersteller und Arbeitsschutzexperten grundsätzlich, Kabeltrommeln vollständig abzuwickeln, um eine Überhitzung sicher auszuschließen.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention sowie den einschlägigen DIN-VDE-Bestimmungen.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
https://publikationen.dguv.de/
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/
DGUV Information – Elektrische Sicherheit im Betrieb
https://publikationen.dguv.de/
BAuA – Elektrische Arbeitsmittel
https://www.baua.de/
DIN VDE – Normen zur elektrischen Sicherheit
https://www.vde.com/