Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Was ist bei einem Stromunfall als Erstes zu tun?
Auf einen Blick
Bei einem Stromunfall hat der Eigenschutz oberste Priorität. Bevor einer verletzten Person geholfen werden kann, muss die Stromquelle sicher abgeschaltet oder der Gefahrenbereich verlassen werden. Erst danach dürfen Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet und der Rettungsdienst verständigt werden. Stromunfälle können auch ohne sichtbare Verletzungen lebensgefährliche Folgen haben und müssen immer ärztlich abgeklärt werden.
Ein Stromunfall gehört zu den gefährlichsten Notfällen im Arbeitsalltag. Elektrischer Strom ist unsichtbar und kann bereits bei vergleichsweise niedrigen Spannungen schwere Verletzungen verursachen. Neben Verbrennungen besteht vor allem die Gefahr von Herzrhythmusstörungen oder einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Besonders tückisch ist, dass sich manche Beschwerden erst Stunden nach dem Unfall entwickeln.
Die wichtigste Regel lautet deshalb: Eigenschutz geht immer vor. Wer eine unter Spannung stehende Person berührt, kann selbst Teil des Stromkreises werden und ebenfalls einen Stromschlag erleiden. Bevor Hilfe geleistet wird, muss daher geprüft werden, ob weiterhin eine elektrische Gefahr besteht.
Ist dies gefahrlos möglich, sollte zunächst die Stromversorgung abgeschaltet werden. Dazu können beispielsweise der Hauptschalter, ein Not-Aus-Schalter oder die entsprechende Sicherung genutzt werden. Erst wenn sichergestellt ist, dass keine Spannung mehr anliegt, darf die verletzte Person berührt werden.
Kann die Stromquelle nicht sofort abgeschaltet werden, muss ausreichender Abstand gehalten und umgehend der Rettungsdienst alarmiert werden. Bei Hochspannungsanlagen gelten besondere Sicherheitsabstände. Hier dürfen sich ausschließlich entsprechend geschulte Fachkräfte dem Unfallort nähern, nachdem die Anlage freigeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert wurde.
Sobald keine elektrische Gefahr mehr besteht, sollte der Zustand der verletzten Person überprüft werden. Reagiert sie auf Ansprache? Atmet sie normal? Ist sie bewusstlos? Diese Einschätzung entscheidet über die weiteren Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Atmet die betroffene Person nicht oder nicht normal, muss sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden. Gleichzeitig sollte eine zweite Person den Rettungsdienst verständigen und – sofern vorhanden – einen automatisierten externen Defibrillator (AED) holen. Jede Minute ohne Wiederbelebung verringert die Überlebenschancen erheblich.
Ist die Person bewusstlos, atmet jedoch normal, sollte sie vorsichtig in die stabile Seitenlage gebracht und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überwacht werden. Atmung und Bewusstsein müssen regelmäßig kontrolliert werden, da sich der Zustand jederzeit verschlechtern kann.
Bei Stromunfällen treten häufig Verbrennungen an den Ein- und Austrittsstellen des Stroms auf. Diese sollten möglichst keimarm abgedeckt werden. Größere oder schwerere Verbrennungen dürfen nicht mit Salben oder Hausmitteln behandelt werden. Wichtig ist vor allem, weitere Wärmeverluste zu vermeiden und die verletzte Person zu beruhigen.
Auch scheinbar harmlose Stromunfälle dürfen niemals unterschätzt werden. Selbst wenn keine äußeren Verletzungen sichtbar sind und sich die betroffene Person zunächst wohl fühlt, können gefährliche Herzrhythmusstörungen oder innere Verletzungen auftreten. Deshalb sollte nach jedem Stromunfall eine ärztliche Untersuchung erfolgen.
Im Betrieb sollte jeder Stromunfall zusätzlich dokumentiert und untersucht werden. Die Ursachen müssen ermittelt werden, um ähnliche Ereignisse künftig zu vermeiden. Häufig spielen beschädigte elektrische Betriebsmittel, fehlende Prüfungen oder unsachgemäße Arbeitsweisen eine entscheidende Rolle.
Regelmäßige Unterweisungen im Umgang mit elektrischen Anlagen sowie die Prüfung elektrischer Betriebsmittel tragen wesentlich dazu bei, Stromunfälle zu verhindern. Beschäftigte sollten elektrische Defekte sofort melden und beschädigte Geräte keinesfalls weiter benutzen.
Stromunfälle sind selten, können jedoch innerhalb weniger Sekunden lebensbedrohlich werden. Schnelles, sicheres und überlegtes Handeln rettet Leben – allerdings immer unter Beachtung des Eigenschutzes.
Praxis-Tipp: Berühren Sie eine verunglückte Person niemals, solange nicht sicher feststeht, dass keine elektrische Spannung mehr anliegt. Schalten Sie zuerst die Stromquelle ab und leisten Sie anschließend Erste Hilfe. Eigenschutz hat immer oberste Priorität.
Muss nach jedem Stromunfall ein Arzt aufgesucht werden?
Ja. Auch wenn keine sichtbaren Verletzungen oder Beschwerden vorliegen, sollte jede betroffene Person nach einem Stromunfall ärztlich untersucht werden. Herzrhythmusstörungen oder innere Verletzungen können zeitverzögert auftreten und sind von außen häufig nicht erkennbar.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/273
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/690
DGUV Information 204-022 – Erste Hilfe im Betrieb (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/852
DGUV – Elektrosicherheit und Stromunfälle
https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/elektrische-gefaehrdungen/index.jsp