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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Warum dürfen Flucht- und Rettungswege niemals verstellt werden?

3 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei und uneingeschränkt nutzbar sein. Bereits abgestellte Kartons, Paletten, Maschinen oder andere Gegenstände können im Notfall Menschenleben gefährden und die Evakuierung erheblich verzögern.

Flucht- und Rettungswege gehören zu den wichtigsten Einrichtungen des betrieblichen Brandschutzes. Sie ermöglichen Beschäftigten und Besuchern, ein Gebäude bei einem Brand oder einer anderen Gefahr schnell und sicher zu verlassen.

Im Arbeitsalltag werden Fluchtwege jedoch häufig zweckentfremdet. Kartons, Paletten, Reinigungswagen, Müllbehälter oder Lieferungen werden kurzfristig in Fluren oder vor Notausgängen abgestellt. Was harmlos erscheint, kann im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben.

Kommt es zu einem Brand, breiten sich Rauch und Hitze oft innerhalb weniger Minuten aus. Unter schlechter Sicht oder in Paniksituationen zählt jede Sekunde. Schon kleine Hindernisse können dazu führen, dass Personen stolpern oder sich Fluchtwege stauen.

Fluchtwege müssen deshalb jederzeit vollständig begehbar sein. Sie dürfen weder eingeengt noch als Lagerfläche genutzt werden. Auch Türen von Notausgängen müssen sich jederzeit ohne Hilfsmittel und ohne Schlüssel öffnen lassen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Fluchtwegen in Produktionshallen, Werkstätten und Lagern. Dort werden häufig Materialien oder Arbeitsmittel vorübergehend abgestellt, wodurch die vorgeschriebene Mindestbreite unterschritten werden kann.

Auch Feuerlöscher, Wandhydranten, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandmelder dürfen nicht durch abgestellte Gegenstände verdeckt oder blockiert werden. Im Notfall müssen sie sofort erreichbar sein.

Fluchtwegkennzeichnungen und Sicherheitszeichen müssen jederzeit gut sichtbar bleiben. Verdeckte oder beschädigte Schilder können dazu führen, dass sich Personen im Gefahrenfall nicht ausreichend orientieren können.

Unternehmen sollten Fluchtwege regelmäßig kontrollieren und Beschäftigte dafür sensibilisieren, keine Gegenstände in Rettungswegen abzustellen. Bereits kurze Zeiträume können ausreichen, um im Ernstfall lebensgefährliche Situationen zu verursachen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist festzulegen, wie Flucht- und Rettungswege freigehalten und regelmäßig überprüft werden. Verantwortlichkeiten sollten eindeutig geregelt sein.

Bei Betriebsbegehungen achten Aufsichtsbehörden besonders darauf, ob Rettungswege frei zugänglich, ausreichend gekennzeichnet und jederzeit nutzbar sind. Verstellte Fluchtwege gehören zu den häufigsten Beanstandungen.

Wer Flucht- und Rettungswege blockiert, gefährdet nicht nur andere Personen, sondern verstößt auch gegen geltende Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

Freie Rettungswege retten Leben. Sie sind eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass Gebäude im Notfall schnell und sicher verlassen werden können.

Praxis-Tipp:
Kontrollieren Sie Flucht- und Rettungswege täglich. Bereits ein einzelner Karton oder eine Palette kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen und wertvolle Zeit kosten.

Darf ein Fluchtweg kurzfristig als Lagerfläche genutzt werden?

Nein. Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben. Auch ein nur kurzfristiges Abstellen von Materialien, Werkzeugen oder Lieferungen ist unzulässig, wenn dadurch der Fluchtweg eingeschränkt wird.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention sowie den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO).

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge
https://www.baua.de/

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv/

DGUV Information – Betrieblicher Brandschutz
https://publikationen.dguv.de/

BAuA – Flucht- und Rettungswege
https://www.baua.de/

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/