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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Welche Brandschutzmaßnahmen sind beim Trennschleifen mit dem Winkelschleifer erforderlich?

3 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Beim Trennschleifen entstehen Funken mit Temperaturen von über 1.000 °C. Diese können brennbare Materialien entzünden und noch mehrere Meter weit fliegen. Vor Beginn der Arbeiten müssen deshalb geeignete Brandschutzmaßnahmen getroffen und der Arbeitsbereich sorgfältig kontrolliert werden.

Der Winkelschleifer gehört zu den am häufigsten verwendeten Elektrowerkzeugen in Werkstätten, auf Baustellen und in der Industrie. Gleichzeitig zählt das Trennschleifen zu den feuergefährlichen Arbeiten, da große Mengen glühender Funken entstehen.

Viele Brände entstehen nicht direkt während der Arbeiten, sondern erst Minuten oder sogar Stunden später. Glimmende Funken können sich in Kartons, Holz, Dämmstoffen, Textilien oder Staubablagerungen festsetzen und zunächst unbemerkt einen Schwelbrand verursachen.

Vor Beginn der Arbeiten ist der Arbeitsbereich sorgfältig zu kontrollieren. Brennbare Materialien sollten entfernt oder mit geeigneten, nicht brennbaren Schutzdecken abgedeckt werden. Besonders auf versteckte Brandlasten hinter Maschinen, Regalen oder Verkleidungen ist zu achten.

Auch angrenzende Räume oder darunterliegende Bereiche müssen berücksichtigt werden. Funken können durch Öffnungen, Kabeldurchführungen oder Lüftungsschlitze gelangen und dort Brände auslösen.

Während der Arbeiten sollten geeignete Feuerlöscher jederzeit griffbereit sein. Welche Löschmittel erforderlich sind, richtet sich nach den vorhandenen Brandgefahren und den eingesetzten Materialien.

Entstehen größere Mengen Funken oder werden Arbeiten in brandgefährdeten Bereichen durchgeführt, kann zusätzlich eine Brandwache erforderlich sein. Sie überwacht den Arbeitsbereich während und nach Abschluss der Arbeiten.

Funkenflug darf niemals in Richtung von Gasflaschen, Druckbehältern, entzündlichen Flüssigkeiten oder explosionsgefährdeten Bereichen erfolgen. Bereits kleine Zündquellen können dort schwerwiegende Unfälle verursachen.

Beschäftigte müssen geeignete Persönliche Schutzausrüstung tragen. Dazu gehören unter anderem Schutzbrille, Gesichtsschutz, Gehörschutz, Schutzhandschuhe und schwer entflammbare Arbeitskleidung.

Nach Abschluss der Arbeiten darf der Arbeitsplatz nicht sofort verlassen werden. Der Bereich ist sorgfältig auf Glutnester, heiße Metallteile oder beginnende Schwelbrände zu kontrollieren.

Auch Schleifscheiben müssen regelmäßig geprüft werden. Beschädigte oder ungeeignete Trennscheiben können zerbrechen und zusätzlich erhebliche Verletzungsgefahren verursachen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist festzulegen, welche Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind und ob für die Arbeiten ein Heißarbeitsschein benötigt wird.

Bei Betriebsbegehungen prüfen Aufsichtsbehörden häufig, ob feuergefährliche Arbeiten ausreichend abgesichert, geeignete Löschmittel vorhanden und Beschäftigte entsprechend unterwiesen wurden.

Durch geeignete Brandschutzmaßnahmen lassen sich die meisten Brände beim Trennschleifen wirksam verhindern und Personen sowie Sachwerte zuverlässig schützen.

Praxis-Tipp:
Kontrollieren Sie den Arbeitsbereich mindestens 30 Minuten nach Abschluss der Schleifarbeiten erneut. Viele Schwelbrände entwickeln sich erst mit zeitlicher Verzögerung und bleiben zunächst unbemerkt.

Muss für Trennschleifarbeiten immer ein Heißarbeitsschein erstellt werden?

Nein. Ob ein Heißarbeitsschein erforderlich ist, hängt vom Arbeitsort und der vorhandenen Brandgefährdung ab. Außerhalb dauerhaft eingerichteter Arbeitsplätze mit erhöhtem Brandrisiko ist ein Heißarbeitsschein jedoch häufig erforderlich.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der DGUV Information 205-001 – Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, der DGUV Regel 100-500, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Information 205-001 – Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
https://publikationen.dguv.de/

DGUV Regel 100-500 – Betreiben von Arbeitsmitteln
https://publikationen.dguv.de/

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv/

BAuA – Betrieblicher Brandschutz
https://www.baua.de/

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/