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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Was müssen Betriebe bei mobilen Klimageräten im Büro beachten?

5 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Mobile Klimageräte können bei Sommerhitze im Büro helfen, müssen aber sicher, sinnvoll und passend zum Raum eingesetzt werden. Betriebe sollten Stromanschluss, Abluftführung, Stolperstellen, Lärm, Zugluft, Kondenswasser, Wartung, Hygiene und Energieverbrauch beachten. Ein mobiles Klimagerät ersetzt außerdem nicht automatisch Sonnenschutz, Lüftung, Arbeitszeitgestaltung oder andere Maßnahmen gegen hohe Raumtemperaturen.

Mobile Klimageräte werden im Sommer häufig eingesetzt, wenn Büroräume stark aufheizen. Besonders betroffen sind Räume mit großen Fensterflächen, schlechter Beschattung, vielen Geräten oder ungünstiger Lüftung.

Grundsätzlich kann ein mobiles Klimagerät helfen, die Temperatur zu senken. Es ist aber nicht in jedem Raum automatisch die beste Lösung.

Wichtig ist zuerst die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob hohe Raumtemperaturen auftreten und welche Maßnahmen geeignet sind.

Nach ASR A3.5 soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen nicht über 26 °C liegen. Bei mehr als 30 °C müssen wirksame Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden; über 35 °C ist ein Raum ohne zusätzliche Maßnahmen wie bei Hitzearbeit während der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet.

Ein mobiles Klimagerät sollte so aufgestellt werden, dass keine Kabel quer durch Verkehrswege laufen. Stolperstellen sind besonders in Büros, Besprechungsräumen und Durchgängen problematisch.

Auch die elektrische Sicherheit ist wichtig. Klimageräte haben oft eine hohe Leistungsaufnahme. Steckdosen, Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen müssen dafür geeignet sein.

Die Abluft muss nach außen geführt werden. Wenn warme Abluft schlecht abgeführt wird, kann die Kühlwirkung sinken oder der Raum wird an anderer Stelle wieder aufgeheizt.

Fensterdurchführungen sollten möglichst dicht sein. Sonst gelangt ständig warme Außenluft nach, und das Gerät arbeitet ineffizient.

Kondenswasser muss sicher aufgefangen oder abgeleitet werden. Überlaufende Behälter, nasse Böden oder Kabel in der Nähe von Feuchtigkeit können zusätzliche Risiken erzeugen.

Auch Lärm ist ein Thema. Mobile Klimageräte können die Konzentration stören, besonders in kleinen Büros, Telefonbereichen oder Besprechungsräumen.

Der Luftstrom sollte nicht dauerhaft direkt auf Beschäftigte gerichtet sein. Starke Zugluft kann als unangenehm empfunden werden und Beschwerden fördern.

Hygiene und Wartung dürfen nicht vergessen werden. Filter, Luftauslässe und Wasserbehälter sollten nach Herstellerangaben gereinigt und kontrolliert werden.

In Räumen mit Staub, Schimmelproblemen oder schlechter Luftqualität sollte besonders geprüft werden, ob ein Gerät die Situation verbessert oder nur Luft verteilt.

Mobile Klimageräte sollten nicht als alleinige Maßnahme geplant werden. Zuerst sind häufig Sonnenschutz, frühes Lüften, Reduzierung innerer Wärmelasten und organisatorische Maßnahmen sinnvoll.

Dazu gehören zum Beispiel Außenjalousien, Rollos, Abschalten unnötiger Geräte, Arbeitszeitverlagerung, zusätzliche Pausen oder Nutzung kühlerer Räume.

Beschäftigte sollten wissen, wer das Gerät bedienen darf, welche Einstellungen sinnvoll sind und wann Auffälligkeiten gemeldet werden müssen.

Zusammengefasst gilt: Mobile Klimageräte können bei Hitze im Büro unterstützen, wenn sie sicher betrieben und richtig eingebunden werden. Entscheidend ist ein Gesamtkonzept aus Raumtemperatur, Sonnenschutz, Lüftung, Stromsicherheit und Arbeitsorganisation.

Praxis-Tipp:
Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Raum überhaupt für ein mobiles Klimagerät geeignet ist: passende Abluftführung, sichere Steckdose, keine Stolperstellen, akzeptabler Geräuschpegel und klare Reinigung nach Herstellerangaben.

Sind mobile Klimageräte im Büro erlaubt?

Ja, mobile Klimageräte können eingesetzt werden, wenn sie sicher betrieben werden und zum Raum passen. Wichtig sind Stromsicherheit, sichere Aufstellung, Abluftführung, Kondenswasser und Wartung.

Ersetzt ein mobiles Klimagerät Sonnenschutz?

Nein. Sonnenschutz bleibt eine wichtige Maßnahme gegen Sommerhitze. Besonders wirksam sind Maßnahmen, die verhindern, dass sich Räume überhaupt stark aufheizen.

Was ist bei der Abluft zu beachten?

Die warme Abluft muss möglichst dicht nach außen geführt werden. Undichte Fensterlösungen können die Kühlwirkung stark verschlechtern, weil warme Außenluft nachströmt.

Können mobile Klimageräte Stolperfallen verursachen?

Ja. Kabel, Abluftschläuche oder Kondenswasserleitungen dürfen nicht quer über Verkehrswege geführt werden. Sie müssen sicher verlegt oder anders gelöst werden.

Müssen Klimageräte gereinigt werden?

Ja. Filter, Luftauslässe und Kondenswasserbereiche sollten nach Herstellerangaben gereinigt und kontrolliert werden, damit Hygiene und Funktion erhalten bleiben.

Was ist besser: Ventilator oder Klimagerät?

Ein Ventilator bewegt Luft, senkt die Raumtemperatur aber normalerweise nicht. Ein Klimagerät kann Temperatur senken, braucht aber mehr Strom, Abluftführung und Wartung.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, der ASR A3.5 Raumtemperatur, der Gefährdungsbeurteilung und der sicheren Verwendung elektrischer Betriebsmittel. Die BAuA nennt die ASR A3.5 als Technische Regel für Arbeitsstätten zur Raumtemperatur; die DGUV beschreibt bei mehr als 26 °C, 30 °C und 35 °C gestufte Anforderungen beziehungsweise Maßnahmen.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

BAuA – ASR A3.5 Raumtemperatur
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A3-5

BAuA – Hohe Raumtemperaturen in Arbeitsstätten
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-am-Arbeitsplatz/Schutzmassnahmen-hohe-Raumtemperaturen

DGUV – Aufgeheizte Arbeitsräume im Sommer: Diese Vorgaben gelten
https://aug.dguv.de/recht/aufgeheizte-arbeitsraeume-klimawandel/

DGUV – Hitze und Trockenheit im Kontext Klimawandel
https://www.dguv.de/de/praevention/klimawandel/hitze-und-trockenheit/index.jsp

DGUV Information 203-005 – Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/391

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