Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Wie müssen Gefahrstoffe im Betrieb gelagert werden?
Auf einen Blick
Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass Menschen, Umwelt und Sachwerte nicht gefährdet werden. Je nach Stoff gelten unterschiedliche Anforderungen an Lagerung, Kennzeichnung, Belüftung, Brandschutz und die Trennung unverträglicher Stoffe. Eine unsachgemäße Lagerung zählt zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle und Brände.
In nahezu jedem Unternehmen werden Gefahrstoffe gelagert – vom kleinen Kanister Reinigungsmittel bis hin zu entzündlichen Lösungsmitteln oder Druckgasflaschen. Doch bereits kleine Fehler bei der Lagerung können schwerwiegende Folgen haben. Auslaufende Chemikalien, Brände oder gefährliche Reaktionen zwischen verschiedenen Stoffen gefährden Beschäftigte und können erhebliche Sachschäden verursachen.
Grundsätzlich müssen Gefahrstoffe immer entsprechend den Angaben des Herstellers und des Sicherheitsdatenblattes gelagert werden. Zusätzlich gelten die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung sowie der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und regelmäßig zu überprüfen.
Ein wichtiger Grundsatz lautet, dass Gefahrstoffe ausschließlich in geeigneten und dicht verschlossenen Originalbehältern oder zugelassenen Ersatzbehältern aufbewahrt werden dürfen. Das Umfüllen in Getränkeflaschen oder andere ungekennzeichnete Behälter ist streng verboten, da dadurch lebensgefährliche Verwechslungen entstehen können.
Alle Behälter müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss dauerhaft lesbar bleiben und die vorgeschriebenen Gefahrensymbole, Signalwörter sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise enthalten. Beschädigte oder unleserliche Etiketten sind unverzüglich zu ersetzen.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Trennung unverträglicher Stoffe. Säuren dürfen beispielsweise nicht gemeinsam mit Laugen gelagert werden. Oxidierende Stoffe müssen von brennbaren Materialien getrennt aufbewahrt werden. Auch verschiedene Gase oder Chemikalien können miteinander reagieren und gefährliche Stoffe freisetzen. Die Lagerung richtet sich daher nach den jeweiligen Lagerklassen und den Vorgaben der TRGS 510.
Für entzündbare Flüssigkeiten gelten zusätzliche Brandschutzanforderungen. Sie sollten möglichst in dafür zugelassenen Sicherheitsschränken gelagert werden. Offene Zündquellen, Heizgeräte oder Funkenbildung müssen in der Nähe vermieden werden. Außerdem dürfen nur die tatsächlich benötigten Mengen am Arbeitsplatz bereitgestellt werden.
Viele Gefahrstoffe müssen vor Feuchtigkeit, Hitze oder direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden. Hohe Temperaturen können Behälter beschädigen oder den Innendruck erhöhen. Andere Stoffe verlieren ihre Eigenschaften oder reagieren bei falscher Lagerung miteinander.
Auch die Lagerorte selbst müssen geeignet sein. Lagerbereiche sollten ausreichend belüftet sein und gegen unbefugten Zutritt gesichert werden. Je nach Art der Gefahrstoffe können Auffangwannen erforderlich sein, um austretende Flüssigkeiten sicher aufzufangen und eine Umweltgefährdung zu verhindern.
Druckgasflaschen stellen besondere Anforderungen. Sie müssen gegen Umfallen gesichert, mit aufgesetzter Schutzkappe gelagert und möglichst aufrecht aufbewahrt werden. Brennbare Gase dürfen nicht gemeinsam mit brandfördernden Gasen gelagert werden. Außerdem sind ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten.
Gefahrstoffe dürfen niemals Flucht- und Rettungswege blockieren oder in Treppenräumen gelagert werden. Auch vor Notausgängen oder Feuerlöscheinrichtungen haben Chemikalien nichts zu suchen. Im Notfall müssen alle Rettungswege jederzeit frei zugänglich bleiben.
Die regelmäßige Kontrolle der Lagerbereiche gehört ebenfalls zu den Arbeitgeberpflichten. Beschädigte Gebinde, auslaufende Behälter oder abgelaufene Produkte müssen sofort erkannt und fachgerecht beseitigt werden. Ebenso sollten Beschäftigte Mängel unverzüglich melden.
Eine sorgfältige Lagerorganisation erleichtert außerdem die Bestandskontrolle. Werden nur tatsächlich benötigte Mengen beschafft und alte Produkte rechtzeitig entsorgt, sinkt das Risiko unnötiger Gefahren erheblich.
Auch Unterweisungen spielen eine wichtige Rolle. Beschäftigte müssen wissen, welche Gefahrstoffe vorhanden sind, welche Lagerregeln gelten und wie sie sich bei Leckagen oder Bränden richtig verhalten. Nur wenn diese Informationen regelmäßig vermittelt werden, können Schutzmaßnahmen im Alltag wirksam umgesetzt werden.
Eine fachgerechte Lagerung schützt nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern verhindert auch Brände, Explosionen, Umweltverschmutzungen und hohe Folgekosten. Sie gehört deshalb zu den wichtigsten Maßnahmen im betrieblichen Gefahrstoffmanagement.
Praxis-Tipp:
Kontrollieren Sie Gefahrstofflager regelmäßig auf beschädigte Behälter, unleserliche Kennzeichnungen und auslaufende Gebinde. Bereits kleine Mängel können zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen und sollten sofort beseitigt werden.
Darf man verschiedene Gefahrstoffe gemeinsam lagern?
Nicht immer. Viele Gefahrstoffe dürfen aufgrund möglicher chemischer Reaktionen nicht gemeinsam gelagert werden. Welche Stoffe getrennt werden müssen, richtet sich insbesondere nach den Lagerklassen der TRGS 510 sowie den Angaben im Sicherheitsdatenblatt.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die wichtigsten Anforderungen ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, der TRGS 400, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/
TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-510.html
TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-400.html
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008R1272
BAuA – Gefahrstoffe sicher lagern
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Gefahrstoffe_node.html