Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Wann ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich?
Auf einen Blick
Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist erforderlich, wenn eine normale Sehhilfe für die Bildschirmarbeit nicht ausreicht und eine augenärztliche oder arbeitsmedizinische Untersuchung dies bestätigt. Der Arbeitgeber muss Beschäftigten in diesem Fall eine geeignete spezielle Sehhilfe zur Verfügung stellen.
Viele Beschäftigte klagen nach mehreren Stunden Bildschirmarbeit über brennende Augen, verschwommenes Sehen, Kopfschmerzen oder Nackenschmerzen. Häufig wird vermutet, der Bildschirm selbst sei die Ursache. Tatsächlich liegt das Problem oft darin, dass die vorhandene Brille nicht für den typischen Sehbereich am Bildschirm geeignet ist.
Normale Lesebrillen sind in erster Linie für kurze Leseabstände von etwa 30 bis 40 Zentimetern ausgelegt. Bildschirme befinden sich jedoch meist in einem Abstand von 50 bis 80 Zentimetern. Dadurch müssen Beschäftigte ständig nachfokussieren oder eine ungünstige Kopfhaltung einnehmen, um den Bildschirm scharf erkennen zu können.
Auch Gleitsichtbrillen sind nicht immer optimal geeignet. Der Bereich für mittlere Entfernungen ist häufig relativ schmal. Viele Beschäftigte neigen deshalb den Kopf nach hinten oder vorne, um den richtigen Sehbereich zu treffen. Dies führt langfristig zu erheblichen Belastungen der Halswirbelsäule.
Aus diesem Grund sieht die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vor, dass Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen Anspruch auf eine Untersuchung ihrer Augen und ihres Sehvermögens haben. Diese Untersuchung wird häufig im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge angeboten.
Ergibt die Untersuchung, dass eine spezielle Sehhilfe ausschließlich für die Bildschirmarbeit erforderlich ist und mit einer normalen Brille keine ausreichende Sehschärfe erreicht werden kann, muss der Arbeitgeber eine geeignete Bildschirmarbeitsplatzbrille bereitstellen.
Dabei handelt es sich nicht um eine allgemeine Alltagsbrille. Bildschirmarbeitsplatzbrillen werden individuell auf den typischen Arbeitsabstand sowie auf die konkreten Arbeitsbedingungen angepasst. Dadurch ermöglichen sie eine entspannte Kopfhaltung und eine deutlich geringere Belastung der Augen.
Die Kostenfrage sorgt in der Praxis häufig für Unsicherheiten. Erforderliche Bildschirmarbeitsplatzbrillen gehören grundsätzlich zu den Arbeitsschutzmaßnahmen. Soweit sie ausschließlich aufgrund der Bildschirmarbeit notwendig sind, trägt der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten.
Nicht übernommen werden dagegen in der Regel private Wünsche nach hochwertigen Designerfassungen oder zusätzlichen Komfortausstattungen, die über den arbeitsmedizinisch erforderlichen Umfang hinausgehen. Unternehmen übernehmen üblicherweise die Kosten für eine funktional geeignete Ausführung.
Ob tatsächlich eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, entscheidet jedoch nicht der Beschäftigte selbst. Grundlage ist immer die arbeitsmedizinische oder augenärztliche Untersuchung. Erst wenn festgestellt wird, dass normale Sehhilfen nicht ausreichen, entsteht der entsprechende Anspruch.
Besonders häufig benötigen Beschäftigte ab etwa dem 40. Lebensjahr spezielle Bildschirmbrillen. Mit zunehmendem Alter nimmt die Fähigkeit des Auges ab, unterschiedliche Entfernungen schnell scharfzustellen. Die sogenannte Alterssichtigkeit macht sich häufig zuerst bei längerer Bildschirmarbeit bemerkbar.
Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ersetzt jedoch keine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Auch mit einer optimal angepassten Brille bleiben eine richtige Bildschirmhöhe, ausreichender Sehabstand, gute Beleuchtung und regelmäßige Bildschirmpausen unverzichtbar.
Ein häufiger Fehler besteht darin, die Schriftgröße am Bildschirm immer kleiner einzustellen. Dadurch wird die Augenbelastung zusätzlich erhöht. Sinnvoller ist eine gut lesbare Darstellung in Kombination mit einem ergonomischen Sehabstand.
Auch trockene Augen spielen bei Bildschirmarbeit eine große Rolle. Durch konzentriertes Arbeiten sinkt die Lidschlagfrequenz erheblich. Deshalb sollten Beschäftigte regelmäßig bewusst blinzeln und den Blick zwischendurch in die Ferne richten.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte der Arbeitgeber Bildschirmarbeitsplätze regelmäßig hinsichtlich Sehbedingungen, Beleuchtung, Blendung und ergonomischer Gestaltung überprüfen. Nur das Zusammenspiel aller Faktoren ermöglicht dauerhaft gesundes Arbeiten.
Eine individuell angepasste Bildschirmarbeitsplatzbrille kann Beschwerden deutlich reduzieren, die Konzentration verbessern und langfristig Erkrankungen der Halswirbelsäule durch ungünstige Kopfhaltungen vermeiden.
Praxis-Tipp: Müssen Sie den Kopf regelmäßig nach hinten neigen oder sich nach vorne zum Bildschirm beugen, obwohl Ihre Brille aktuell ist, sollte geprüft werden, ob eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist.
Kann der Arbeitgeber die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ablehnen?
Ist eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille nach einer entsprechenden Untersuchung medizinisch erforderlich, muss der Arbeitgeber die erforderliche Sehhilfe grundsätzlich bereitstellen. Voraussetzung ist, dass normale Sehhilfen für die Bildschirmarbeit nicht ausreichen.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, der ArbMedVV Anhang Teil 4 Absatz 2 sowie der DIN EN ISO 9241 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
ArbMedVV – Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/
DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
https://publikationen.dguv.de/
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/
BAuA – Bildschirmarbeit
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Bildschirmarbeit/Bildschirmarbeit_node.html
DIN EN ISO 9241 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion
https://www.beuth.de/