← Zurück zur Wissensdatenbank

Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Computerarbeitsplatz

Wie wird die Beleuchtung an Bildschirmarbeitsplätzen ergonomisch bewertet?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Eine ergonomische Beleuchtung sorgt dafür, dass Beschäftigte ohne Blendung, Spiegelungen oder starke Helligkeitsunterschiede arbeiten können. Dabei spielen nicht nur die Beleuchtungsstärke, sondern auch Lichtfarbe, Tageslicht, Leuchtdichte, Kontraste und die Position der Leuchten eine entscheidende Rolle.

Viele Beschwerden an Bildschirmarbeitsplätzen werden zunächst dem Monitor zugeschrieben. Tatsächlich liegt die Ursache jedoch häufig in einer ungeeigneten Beleuchtung. Zu dunkle Arbeitsplätze, Blendungen durch Fenster oder falsch positionierte Leuchten führen zu schneller Ermüdung der Augen, Konzentrationsproblemen und einer ungünstigen Körperhaltung.

Das menschliche Auge passt sich ständig an unterschiedliche Helligkeiten an. Müssen Beschäftigte permanent zwischen einem hellen Fenster und einem vergleichsweise dunklen Bildschirm wechseln, wird das Auge dauerhaft belastet. Die Folge sind müde Augen, Kopfschmerzen und sinkende Konzentration.

Deshalb verfolgt die ergonomische Beleuchtungsplanung das Ziel, gleichmäßige und blendfreie Lichtverhältnisse zu schaffen. Dabei genügt es nicht, lediglich eine ausreichende Helligkeit bereitzustellen.

Ein wichtiger Bewertungswert ist die Beleuchtungsstärke, gemessen in Lux (lx). Für klassische Büro- und Bildschirmarbeitsplätze werden nach den technischen Regeln und der DIN EN 12464-1 in der Regel mindestens 500 Lux im Arbeitsbereich empfohlen. Tätigkeiten mit höheren Sehaufgaben können deutlich höhere Beleuchtungsstärken erfordern.

Ebenso wichtig ist die Leuchtdichteverteilung. Starke Helligkeitsunterschiede zwischen Bildschirm, Arbeitsfläche und Umgebung führen dazu, dass sich die Augen ständig neu anpassen müssen. Deshalb sollten Arbeitsbereiche möglichst gleichmäßig ausgeleuchtet werden.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Blendung. Man unterscheidet zwischen Direktblendung und Reflexblendung. Direktblendung entsteht beispielsweise durch ungeschützte Leuchten oder tief stehende Sonne. Reflexblendung tritt auf, wenn sich Fenster oder Leuchten auf dem Bildschirm spiegeln.

Um Spiegelungen zu vermeiden, sollten Bildschirme möglichst seitlich zum Fenster aufgestellt werden. Fenster direkt vor oder hinter dem Bildschirm gelten ergonomisch als ungünstig. Zusätzlich helfen Jalousien, Lamellen oder Sonnenschutzsysteme dabei, wechselnde Lichtverhältnisse auszugleichen.

Auch die Lichtfarbe beeinflusst die Ergonomie. Neutralweißes Licht mit etwa 4.000 Kelvin wird für viele Büroarbeitsplätze als angenehm empfunden, da es eine gute Farbwiedergabe mit einer natürlichen Arbeitsatmosphäre verbindet. In Besprechungs- oder Aufenthaltsräumen können dagegen wärmere Lichtfarben sinnvoll sein.

Neben der Lichtfarbe spielt auch die Farbwiedergabe (Ra-Wert) eine Rolle. Hochwertige Beleuchtung erleichtert das Erkennen von Farben, Dokumenten und Bildschirmdarstellungen und reduziert die Augenbelastung.

Ein weiterer Aspekt ist die Nutzung von Tageslicht. Natürliches Licht wirkt sich positiv auf Konzentration, Leistungsfähigkeit und den menschlichen Biorhythmus aus. Deshalb fordert die Arbeitsstättenverordnung, dass Arbeitsräume möglichst ausreichend Tageslicht erhalten.

Allerdings kann Tageslicht auch Probleme verursachen. Wechselnde Sonneneinstrahlung oder stark reflektierende Fassaden führen häufig zu Blendungen. Deshalb muss Tageslicht gezielt durch geeignete Sonnenschutzeinrichtungen reguliert werden.

Moderne LED-Beleuchtung bietet heute zahlreiche ergonomische Vorteile. Sie ermöglicht gleichmäßige Ausleuchtung, hohe Energieeffizienz und teilweise sogar dynamische Lichtsteuerungen, die den natürlichen Tageslichtverlauf nachbilden.

Ein häufiger Fehler besteht darin, ausschließlich die Deckenbeleuchtung zu nutzen. Sinnvoll ist häufig eine Kombination aus allgemeiner Raumbeleuchtung und individuell einstellbarer Arbeitsplatzbeleuchtung. Dadurch können Beschäftigte die Lichtverhältnisse an ihre persönlichen Sehbedürfnisse anpassen.

Auch ältere Beschäftigte benötigen häufig deutlich höhere Beleuchtungsstärken als jüngere Personen. Mit zunehmendem Alter nimmt die Lichtdurchlässigkeit der Augenlinse ab, wodurch mehr Licht für dieselbe Sehaufgabe erforderlich wird.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten Beleuchtungsverhältnisse regelmäßig überprüft werden. Hierzu können Luxmessungen, Blendungsbewertungen sowie Befragungen der Beschäftigten beitragen.

Eine ergonomisch geplante Beleuchtung verbessert nicht nur die Sehbedingungen. Sie reduziert Fehler, steigert die Konzentration, verhindert ungünstige Körperhaltungen und trägt wesentlich zur Gesundheit der Beschäftigten bei.

Praxis-Tipp: Müssen Beschäftigte häufig die Augen zusammenkneifen, den Bildschirm schräg stellen oder Jalousien ständig nachregeln, sollte die Beleuchtung des Arbeitsplatzes ergonomisch überprüft werden.

Reicht Tageslicht allein für Bildschirmarbeitsplätze aus?

Nicht immer. Tageslicht ist zwar grundsätzlich erwünscht, schwankt jedoch im Tagesverlauf stark. Deshalb wird es in der Regel durch eine geeignete künstliche Beleuchtung ergänzt, um gleichmäßige Sehbedingungen während der gesamten Arbeitszeit sicherzustellen.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A3.4 – Beleuchtung und Sichtverbindung, der DIN EN 12464-1 – Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen, der DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze sowie der DIN EN ISO 9241 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

ASR A3.4 – Beleuchtung und Sichtverbindung
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/ASR/ASR-A3-4.html

DIN EN 12464-1 – Beleuchtung von Arbeitsstätten
https://www.beuth.de/

DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
https://publikationen.dguv.de/

BAuA – Bildschirmarbeit ergonomisch gestalten
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Bildschirmarbeit/Bildschirmarbeit_node.html

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/