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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Atemschutz

Was ist der Unterschied zwischen FFP1-, FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

FFP1-, FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Filterleistung und ihrem Einsatzbereich. Je höher die Schutzklasse, desto mehr Partikel werden aus der Atemluft gefiltert. Welche Maske verwendet werden muss, ergibt sich immer aus der Gefährdungsbeurteilung und den am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffen.

Atemschutzmasken gehören zu den am häufigsten verwendeten persönlichen Schutzausrüstungen im Arbeitsschutz. Dennoch herrscht häufig Unsicherheit darüber, wann welche Schutzklasse erforderlich ist. Ein häufiger Irrtum besteht darin, grundsätzlich die höchste Schutzklasse zu wählen. Tatsächlich muss Atemschutz immer passend zur jeweiligen Gefährdung ausgewählt werden.

Die Bezeichnung FFP steht für Filtering Face Piece. Diese partikelfiltrierenden Halbmasken schützen den Träger vor festen und flüssigen Partikeln wie Stäuben, Rauchen oder Aerosolen. Gegen Gase oder Dämpfe bieten sie dagegen keinen Schutz.

Die FFP1-Maske bietet den geringsten Schutz der drei Klassen. Sie wird hauptsächlich bei ungiftigen oder wenig gesundheitsschädlichen Stäuben eingesetzt, beispielsweise bei einfachen Schleifarbeiten oder Tätigkeiten mit mineralischen Stäuben geringer Gefährdung.

Die FFP2-Maske besitzt eine deutlich höhere Filterleistung und wird unter anderem bei Tätigkeiten mit gesundheitsschädlichen Stäuben, biologischen Arbeitsstoffen oder bestimmten Schweißrauchen verwendet. Auch im Gesundheitswesen kommt sie häufig zum Einsatz.

Die FFP3-Maske bietet den höchsten Schutz gegen Partikel. Sie wird insbesondere bei Arbeiten mit hochgiftigen oder krebserzeugenden Stäuben und Rauchen eingesetzt. Typische Beispiele sind Tätigkeiten mit Asbest (unter den jeweils zulässigen gesetzlichen Voraussetzungen), bestimmten Gefahrstoffen oder hochlegierten Schweißrauchen.

Entscheidend ist jedoch nicht nur die Filterleistung. Eine Atemschutzmaske schützt nur dann zuverlässig, wenn sie dicht am Gesicht anliegt. Bereits kleine Undichtigkeiten im Bereich von Nase oder Wangen können dazu führen, dass ungefilterte Luft eingeatmet wird.

Besondere Probleme entstehen häufig bei Bartträgern. Vollbärte oder starke Bartstoppeln können die Dichtlinie der Maske erheblich beeinträchtigen. In solchen Fällen ist die Schutzwirkung häufig nicht mehr gewährleistet.

Man unterscheidet außerdem zwischen Masken mit Ausatemventil und ohne Ausatemventil. Ein Ausatemventil erleichtert das Ausatmen und reduziert Wärme sowie Feuchtigkeit innerhalb der Maske. Es schützt jedoch nur den Träger und filtert die ausgeatmete Luft nicht.

Partikelfiltrierende Halbmasken dürfen ausschließlich gegen Partikel eingesetzt werden. Beim Umgang mit Lösungsmitteln, Lacken, Gasen oder Dämpfen sind häufig Atemschutzmasken mit geeigneten Gasfiltern erforderlich. Eine FFP3-Maske schützt beispielsweise nicht vor Lösemitteldämpfen.

Vor der Auswahl des Atemschutzes muss deshalb immer geprüft werden, welche Gefahrstoffe tatsächlich vorhanden sind. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung sowie gegebenenfalls das Sicherheitsdatenblatt des verwendeten Stoffes.

Nach dem STOP-Prinzip hat persönlicher Atemschutz grundsätzlich Nachrang. Zunächst müssen technische Maßnahmen wie Absaugungen oder geschlossene Systeme eingesetzt werden. Erst wenn dadurch keine ausreichende Reduzierung der Gefährdung erreicht wird, kommt Atemschutz zum Einsatz.

Auch die Tragedauer spielt eine wichtige Rolle. Das Atmen durch Filtermasken erhöht den Atemwiderstand und belastet den Körper zusätzlich. Deshalb gelten je nach Schutzklasse und Arbeitsbelastung Vorgaben zu Tragezeiten und Erholungspausen.

Vor dem ersten Einsatz müssen Beschäftigte unterwiesen werden. Sie sollten wissen, wie die Maske richtig angelegt wird, wie die Dichtsitzprüfung erfolgt und wann die Maske gewechselt werden muss.

Beschädigte, verschmutzte oder feuchte Atemschutzmasken dürfen nicht weiterverwendet werden. Feuchtigkeit erhöht den Atemwiderstand und kann die Filterleistung beeinträchtigen.

Bei Betriebsbegehungen prüfen Aufsichtsbehörden häufig, ob Atemschutz entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ausgewählt wurde, CE-gekennzeichnet ist und Beschäftigte ausreichend unterwiesen wurden.

Richtig ausgewählter und korrekt getragener Atemschutz schützt zuverlässig vor gefährlichen Partikeln. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Schutzklasse zur tatsächlichen Gefährdung passt und die Maske dicht sitzt.

Praxis-Tipp:
Führen Sie vor jedem Arbeitsbeginn eine Dichtsitzprüfung durch. Halten Sie die Maske kurz zu und atmen Sie leicht ein – zieht sich die Maske dicht an das Gesicht, sitzt sie in der Regel korrekt.

Schützt eine FFP3-Maske auch vor Gasen und Lösemitteldämpfen?

Nein. FFP-Masken filtern ausschließlich Partikel wie Stäube, Rauche oder Aerosole. Gegen Gase, Dämpfe oder Lösemittel sind Atemschutzgeräte mit geeigneten Gas- oder Kombinationsfiltern erforderlich.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der DGUV Regel 112-190 – Benutzung von Atemschutzgeräten, der DIN EN 149 – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Regel 112-190 – Benutzung von Atemschutzgeräten
https://publikationen.dguv.de/

DIN EN 149 – Filtrierende Halbmasken
https://www.beuth.de/

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/

BAuA – Atemschutz im Arbeitsschutz
https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html