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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Gefahrstoffe

Wann braucht man eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

7 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe wird benötigt, wenn Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen oder Gefahrstoffe bei Tätigkeiten entstehen beziehungsweise freigesetzt werden können. Sie erklärt verständlich, welche Gefahren bestehen, welche Schutzmaßnahmen gelten, welche PSA verwendet werden muss, was bei Störungen zu tun ist und wie Erste Hilfe sowie Entsorgung geregelt sind. Grundlage sind Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsdatenblatt, Gefahrstoffverordnung und TRGS 555.

Gefahrstoffe kommen in vielen Betrieben vor. Dazu gehören Reinigungsmittel, Lösemittel, Farben, Lacke, Klebstoffe, Öle, Kühlschmierstoffe, Desinfektionsmittel, Gase, Stäube, Schweißrauche oder andere chemische Arbeitsstoffe.

Viele dieser Stoffe werden im Arbeitsalltag selbstverständlich verwendet. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Beschäftigte genau wissen, wie sie sicher damit umgehen müssen.

Eine Betriebsanweisung ist dafür ein zentrales Dokument. Sie beschreibt kurz, verständlich und verbindlich, welche Gefahren bei einer Tätigkeit bestehen und welche Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.

Sie ist keine allgemeine Produktbeschreibung und kein Ersatz für das Sicherheitsdatenblatt. Während das Sicherheitsdatenblatt viele technische Informationen enthält, richtet sich die Betriebsanweisung direkt an die Beschäftigten am Arbeitsplatz.

Die Betriebsanweisung muss zur konkreten Tätigkeit passen. Es reicht nicht, einfach ein allgemeines Muster auszudrucken und auszuhängen. Entscheidend ist, was im Betrieb tatsächlich gemacht wird, welche Stoffe verwendet werden und welche Gefährdungen entstehen.

Ein Beispiel: Ein Reinigungsmittel kann in einem kleinen Büro anders bewertet werden als bei täglicher intensiver Reinigung in großen Mengen. Ebenso kann ein Lack in einer gut belüfteten Lackierkabine anders zu beurteilen sein als bei gelegentlicher Anwendung in einem schlecht belüfteten Raum.

Die Grundlage ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss prüfen, welche Gefahrstoffe vorhanden sind, wie Beschäftigte ihnen ausgesetzt sein können und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Aus dieser Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, ob eine Betriebsanweisung erforderlich ist und welche Inhalte sie haben muss.

Eine Betriebsanweisung wird besonders wichtig, wenn Gefahrstoffe eingeatmet werden können, Hautkontakt möglich ist, Brand- oder Explosionsgefahren bestehen oder gesundheitsschädliche, reizende, ätzende, sensibilisierende oder krebserzeugende Stoffe verwendet werden.

Auch wenn Gefahrstoffe erst während der Tätigkeit entstehen, kann eine Betriebsanweisung erforderlich sein. Das betrifft zum Beispiel Schweißrauche, Holzstaub, Quarzstaub, Schleifstäube, Abgase oder Dämpfe bei bestimmten Arbeitsverfahren.

Wichtig ist: Beschäftigte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit wissen, womit sie arbeiten und welche Schutzmaßnahmen gelten. Eine Betriebsanweisung, die erst nach einem Vorfall erstellt wird, kommt zu spät.

Typische Inhalte einer Betriebsanweisung sind der Arbeitsbereich, die Tätigkeit, die Bezeichnung des Gefahrstoffs, die Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen, Erste Hilfe und sachgerechte Entsorgung.

Auch persönliche Schutzausrüstung sollte konkret benannt werden. Allgemeine Formulierungen wie „geeignete Handschuhe tragen“ sind oft zu ungenau. Besser ist klar festzulegen, welche Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutzfilter oder Schutzkleidung benötigt werden.

Die Betriebsanweisung muss verständlich sein. Sie sollte keine langen Fachtexte enthalten, sondern klare Anweisungen geben. Beschäftigte müssen schnell erkennen können, was sie tun dürfen, was verboten ist und wie sie sich im Notfall verhalten sollen.

Auch Sprache spielt eine wichtige Rolle. Die Betriebsanweisung muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache verfügbar sein. Wenn Beschäftigte Deutsch nicht ausreichend verstehen, können ergänzende Übersetzungen oder leicht verständliche Darstellungen notwendig sein.

Die Betriebsanweisung sollte am Arbeitsplatz oder in Arbeitsplatznähe zugänglich sein. Sie darf nicht nur in einem Ordner im Büro liegen, wenn Beschäftigte im Lager, in der Werkstatt oder im Reinigungsbereich damit arbeiten müssen.

Sie sollte außerdem aktuell gehalten werden. Wenn neue Gefahrstoffe, neue Arbeitsverfahren, andere Schutzmaßnahmen oder neue Erkenntnisse hinzukommen, muss die Betriebsanweisung überprüft und angepasst werden.

Ein häufiger Fehler ist, dass Betriebsanweisungen zwar vorhanden sind, aber nicht mit der Unterweisung verbunden werden. Beschäftigte müssen anhand der Betriebsanweisung unterwiesen werden. Nur aushängen reicht nicht aus.

Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und regelmäßig wiederholt werden. Dabei sollten nicht nur die Inhalte vorgelesen werden. Wichtig ist, dass Beschäftigte die Gefahren und Schutzmaßnahmen praktisch verstehen.

Besonders wichtig ist die Betriebsanweisung bei Tätigkeiten mit Chemikalien, die Haut oder Atemwege belasten können. Hier muss klar geregelt sein, wann Handschuhe, Schutzbrille, Absaugung oder Atemschutz erforderlich sind.

Auch für Reinigungs- und Desinfektionsmittel ist eine Betriebsanweisung häufig sinnvoll oder erforderlich. Gerade diese Stoffe werden oft unterschätzt, obwohl sie reizend, ätzend oder sensibilisierend wirken können.

Bei brennbaren Gefahrstoffen müssen zusätzlich Brand- und Explosionsgefahren berücksichtigt werden. Dazu gehören Lagerung, Zündquellen, Lüftung, Mengenbegrenzung und Verhalten bei Leckagen.

Bei krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen gelten besonders strenge Anforderungen. Hier müssen Schutzmaßnahmen besonders sorgfältig festgelegt und Beschäftigte umfassend informiert werden.

Auch Entsorgung gehört zur Betriebsanweisung. Beschäftigte müssen wissen, ob Reste, kontaminierte Tücher, leere Gebinde oder Filter über den normalen Abfall entsorgt werden dürfen oder gesondert gesammelt werden müssen.

Eine gute Betriebsanweisung hilft auch Führungskräften. Sie schafft klare Regeln, erleichtert Unterweisungen und macht sichtbar, welche Schutzmaßnahmen im Arbeitsbereich gelten.

Sie ersetzt aber nicht die Pflicht, Gefahrstoffe nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu ersetzen. Wenn ein weniger gefährlicher Stoff verwendet werden kann, hat diese Substitution Vorrang vor reinen Verhaltensregeln.

Zusammengefasst gilt: Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe wird immer dann benötigt, wenn Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit mit Gefahrstoffen umgehen oder Gefahrstoffe entstehen können. Sie muss tätigkeitsbezogen, verständlich, aktuell und für Beschäftigte zugänglich sein.

Praxis-Tipp:
Erstellen Sie Betriebsanweisungen nicht nur stoffbezogen, sondern immer mit Blick auf die tatsächliche Tätigkeit. Entscheidend ist nicht nur, welcher Stoff verwendet wird, sondern wie, wo, wie oft und in welcher Menge Beschäftigte damit arbeiten.

Was steht in einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Eine Betriebsanweisung enthält Angaben zum Arbeitsbereich, zur Tätigkeit, zum Gefahrstoff, zu Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Verhalten bei Störungen, Erste Hilfe und Entsorgung.

Reicht das Sicherheitsdatenblatt als Betriebsanweisung aus?

Nein. Das Sicherheitsdatenblatt ist eine wichtige Informationsquelle, ersetzt aber nicht die Betriebsanweisung. Die Betriebsanweisung muss die konkreten betrieblichen Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen verständlich zusammenfassen.

Wer muss die Betriebsanweisung erstellen?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann sich dabei von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Gefahrstoffbeauftragten, Herstellern oder anderen fachkundigen Stellen unterstützen lassen.

Muss die Betriebsanweisung ausgehängt werden?

Sie muss den Beschäftigten zugänglich sein, möglichst in Arbeitsplatznähe. In vielen Betrieben ist ein Aushang sinnvoll, damit Beschäftigte die wichtigsten Regeln direkt am Arbeitsbereich sehen können.

Wann muss eine Betriebsanweisung aktualisiert werden?

Sie muss aktualisiert werden, wenn sich Gefahrstoffe, Tätigkeiten, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsdatenblätter, Arbeitsverfahren oder rechtliche Anforderungen ändern. Auch nach Unfällen, Beinaheunfällen oder neuen Erkenntnissen sollte sie überprüft werden.

Müssen Beschäftigte zur Betriebsanweisung unterwiesen werden?

Ja. Beschäftigte müssen anhand der Betriebsanweisung unterwiesen werden. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und regelmäßig wiederholt werden.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Gefährdungsbeurteilung, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, der TRGS 555 – Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten sowie branchenspezifischen Informationen von DGUV, BG ETEM, BG RCI, BG BAU und den Berufsgenossenschaften.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

TRGS 555 – Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-555

TRGS 555 – PDF
https://www.bgbau.de/fileadmin/Gisbau/TRGS555_2017.pdf

Gefahrstoffverordnung – § 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html

TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-400

TRGS 400 – PDF
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-400.pdf?__blob=publicationFile

BG ETEM – Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/TUIwMjk-/@@download/download

BG RCI – Betriebsanweisungen
https://www.bgrci.de/praxishandbuch-baustoffindustrie/a-grundlagen/a-1-allgemeines/a-14-betriebsanweisungen

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https://safeherox.de/frage/was-ist-ein-gefahrstoffverzeichnis/

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