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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Was müssen Betriebe bei Lebensmitteln im Pausenraum im Sommer beachten?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Bei Sommerhitze müssen Betriebe besonders darauf achten, dass Pausenräume, Kühlschränke, Teeküchen und Essbereiche hygienisch nutzbar bleiben. Wärme kann Lebensmittel schneller verderben lassen, Gerüche verstärken und Schädlinge anziehen. Wichtig sind klare Regeln für Kühlschranknutzung, Reinigung, Abfallentsorgung, persönliche Lebensmittel, offene Speisen, Getränke und das Entfernen verdorbener oder vergessener Lebensmittel.

Pausenräume werden im Sommer oft stärker belastet. Beschäftigte bringen Getränke, Salate, belegte Brote, Obst, Joghurt oder andere Lebensmittel mit.

Bei hohen Temperaturen können Lebensmittel schneller verderben. Besonders empfindlich sind zum Beispiel Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Eier, Feinkostsalate, Mayonnaise, geschnittenes Obst, vorgeschnittene Salate und bereits geöffnete Verpackungen.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es bei steigenden Temperaturen besonders wichtig ist, die Kühlkette einzuhalten. Gekühlte Lebensmittel sollten rasch gekühlt bleiben und ein Kühlschrank sollte nicht wärmer als maximal sieben Grad Celsius eingestellt sein.

Im Betrieb betrifft das vor allem Gemeinschaftskühlschränke. Sie funktionieren nur, wenn es klare Regeln gibt.

Dazu gehört, dass Lebensmittel beschriftet, rechtzeitig entfernt und nicht über längere Zeit ungeprüft gelagert werden.

Offene Verpackungen, ausgelaufene Speisen oder vergessene Behälter können Gerüche, Schimmel und hygienische Probleme verursachen.

Auch Abfallbehälter sind im Sommer wichtiger. Essensreste, Verpackungen und süße Getränke ziehen Wespen, Fliegen und andere Insekten an.

Pausenräume sollten deshalb regelmäßig gereinigt und gelüftet werden. Tische, Arbeitsflächen, Spülen, Mikrowellen, Kaffeemaschinen und Kühlschränke brauchen klare Reinigungsintervalle.

Die ASR A4.2 regelt Anforderungen an Pausen- und Bereitschaftsräume. Für den betrieblichen Alltag bedeutet das: Pausenbereiche müssen so nutzbar sein, dass Beschäftigte ihre Pause sauber, sicher und erholsam verbringen können.

Auch persönliche Verantwortung spielt eine Rolle. Wer Lebensmittel mitbringt, sollte sie nicht tagelang im Kühlschrank vergessen und eigene Verschmutzungen sofort beseitigen.

Besonders kritisch sind vorgeschnittene Salate oder verzehrfertige Produkte. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass solche Produkte einen guten Nährboden für Keime bieten können, weil sie nicht mehr erhitzt werden.

Wenn Beschäftigte im Freien oder in heißen Bereichen arbeiten, sollten Getränke ebenfalls hygienisch gelagert werden. Offene Flaschen oder Becher können Insekten anziehen.

Getränke sollten nicht dort stehen, wo sie durch Staub, Gefahrstoffe, Reinigungsmittel oder biologische Arbeitsstoffe verunreinigt werden können.

Der Arbeitgeber sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob Pausenräume und Teeküchen im Sommer zusätzliche Regeln brauchen.

Das betrifft vor allem Betriebe mit vielen Beschäftigten, Schichtarbeit, Außenarbeit, starker Hitze, Gemeinschaftskühlschränken oder häufig genutzten Küchenbereichen.

Zusammengefasst gilt: Lebensmittelhygiene im Pausenraum ist im Sommer besonders wichtig. Klare Kühlschrankregeln, Reinigung, Abfallentsorgung und kurze Lagerzeiten verhindern Gerüche, Schimmel, Schädlinge und unnötige Gesundheitsrisiken.

Praxis-Tipp:
Führen Sie im Sommer einen festen Kühlschrank-Check ein, zum Beispiel jeden Freitag. Nicht beschriftete, verdorbene oder abgelaufene Lebensmittel sollten nach klarer Regel entfernt werden.

Warum verderben Lebensmittel im Sommer schneller?

Wärme begünstigt das Wachstum von Mikroorganismen. Besonders empfindliche Lebensmittel sollten deshalb möglichst durchgehend gekühlt und nicht lange bei Raumtemperatur gelagert werden.

Wie kalt sollte ein Gemeinschaftskühlschrank sein?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Kühlschrank nicht wärmer als maximal sieben Grad Celsius einzustellen. Für besonders empfindliche Lebensmittel können niedrigere Bereiche im Kühlschrank sinnvoll sein.

Wer ist für den Pausenraum-Kühlschrank verantwortlich?

Der Betrieb sollte klare Zuständigkeiten festlegen. Beschäftigte sind für ihre eigenen Lebensmittel verantwortlich, aber Reinigung, Regeln und regelmäßige Kontrolle sollten organisiert sein.

Was tun mit vergessenen Lebensmitteln?

Es sollte eine klare Regel geben, wann nicht beschriftete, verdorbene oder lange gelagerte Lebensmittel entfernt werden. Das verhindert Gerüche, Schimmel und Streit im Team.

Sind offene Lebensmittel im Pausenraum problematisch?

Ja, besonders im Sommer. Offene Speisen können schneller verderben, Insekten anziehen oder andere Lebensmittel verunreinigen.

Müssen Beschäftigte dazu unterwiesen werden?

Eine kurze Unterweisung oder ein Aushang ist sinnvoll, wenn Pausenräume, Kühlschränke oder Teeküchen gemeinsam genutzt werden. Die Regeln sollten einfach und verständlich sein.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung, der ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume, der Gefährdungsbeurteilung, den betrieblichen Hygieneregeln und Verbraucherinformationen zur sicheren Lagerung von Lebensmitteln.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

BAuA – ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A4-2.pdf?__blob=publicationFile

Verbraucherzentrale – Lebensmittel sicher einkaufen und lagern
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/lebensmittel-sicher-einkaufen-und-lagern-8336

Verbraucherzentrale – Lebensmittel im Sommer richtig lagern und kaufen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/auswaehlen-zubereiten-aufbewahren/lebensmittel-im-sommer-richtig-lagern-und-kaufen-tipps-fuer-zu-hause-37230

Verbraucherzentrale – Keimgefahr: Vorgeschnittene Salate immer kühlen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/auswaehlen-zubereiten-aufbewahren/keimgefahr-vorgeschnittene-salate-immer-kuehlen-38808

Verbraucherzentrale – Trinken bei Hitze
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/trinken-bei-hitze-so-decken-sie-ihren-fluessigkeitsbedarf-an-heissen-tagen-12868

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