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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Computerarbeitsplatz

Sind Monitorarme am Arbeitsplatz ergonomisch sinnvoll?

8 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Monitorarme können am Arbeitsplatz ergonomisch sinnvoll sein, weil sich Höhe, Abstand, Neigung und Ausrichtung des Bildschirms flexibler an die beschäftigte Person anpassen lassen. Dadurch können ungünstige Kopfhaltungen, häufiges Drehen des Oberkörpers und ein zu geringer Sehabstand vermieden werden. Voraussetzung ist, dass Monitor, Halterung und Tisch zusammenpassen, der Arm stabil montiert ist und die Tragkraft nicht überschritten wird. Ein falsch eingestellter oder ungeeigneter Monitorarm kann dagegen zu Fehlhaltungen, wackelnden Bildschirmen oder einer unsicheren Befestigung führen.

Ein Monitorarm ersetzt den normalen Standfuß des Bildschirms. Der Monitor wird stattdessen an einer verstellbaren Halterung befestigt, die meistens an der Tischkante festgeklemmt oder durch eine Bohrung in der Tischplatte montiert wird.

Der größte Vorteil liegt in der flexiblen Einstellung. Der Bildschirm kann häufig angehoben, abgesenkt, gedreht, geneigt und näher herangezogen oder weiter weggeschoben werden.

Dadurch lässt sich der Bildschirm besser an unterschiedliche Körpergrößen, Sitzpositionen und Arbeitsaufgaben anpassen.

Die ASR A6 verlangt, dass Bildschirme ohne erhöhten Kraftaufwand höhenverstellbar sowie dreh- und neigbar sein müssen, damit Beschäftigte eine möglichst neutrale Kopfhaltung einnehmen können. Ein Monitorarm kann helfen, diese Anforderungen umzusetzen. Er ist jedoch nicht grundsätzlich vorgeschrieben, wenn sich der Bildschirm bereits mit seinem Standfuß ausreichend einstellen lässt. (BAuA)

Besonders sinnvoll kann ein Monitorarm sein, wenn der vorhandene Monitorfuß zu niedrig, zu hoch oder nur eingeschränkt verstellbar ist.

Steht der Bildschirm dauerhaft zu niedrig, wird der Kopf häufig nach vorne oder unten geneigt. Ist er zu hoch, kann eine unnatürliche Haltung des Kopfes und der Augen entstehen.

Auch ein seitlich versetzter Bildschirm kann problematisch sein. Wird der Kopf über längere Zeit immer in dieselbe Richtung gedreht, können Nacken und Schulterbereich einseitig belastet werden.

Ein Monitorarm ermöglicht es, den hauptsächlich verwendeten Bildschirm direkt vor der Person zu positionieren.

Der Bildschirm sollte so eingestellt werden, dass ein ausreichender Sehabstand vorhanden ist. Die ASR A6 nennt für ortsgebundene Bildschirmarbeitsplätze einen Mindestabstand von 500 Millimetern. Gleichzeitig soll die Sehachse ungefähr senkrecht auf die Mitte der Bildschirmoberfläche treffen. (BAuA)

Der passende Abstand hängt zusätzlich von der Bildschirmgröße, der Auflösung, der Zeichengröße und der jeweiligen Sehaufgabe ab.

Ein größerer Bildschirm muss deshalb nicht automatisch besonders nah stehen. Werden Texte nur erkannt, wenn sich Beschäftigte weit nach vorne beugen, sollten auch Schriftgröße, Skalierung, Sehvermögen und Bildschirmauflösung überprüft werden.

Für eine ergonomische Blickrichtung empfiehlt die ASR A6, den Bildschirm so anzuordnen, dass die Blicklinie ungefähr 30 bis 35 Grad aus der Horizontalen nach unten gerichtet ist und etwa rechtwinklig auf den mittleren Bildschirmbereich trifft. (BAuA)

Der Monitor sollte dabei weder stark nach oben noch stark nach unten geneigt werden. Die Neigung dient vor allem dazu, die Bildschirmfläche passend zur Blickrichtung auszurichten und störende Spiegelungen zu vermeiden.

Ein Monitorarm kann auch bei höhenverstellbaren Schreibtischen hilfreich sein. Beim Wechsel zwischen Sitzen und Stehen lässt sich der Bildschirm bei geeigneten Modellen leichter neu ausrichten.

Dabei sollte nicht nur die Höhe verändert werden. Auch der Sehabstand kann sich beim Wechsel der Körperhaltung verändern.

Bei zwei Bildschirmen sind Monitorarme besonders verbreitet. Sie können dabei helfen, beide Geräte auf einer ähnlichen Höhe und mit vergleichbarem Abstand anzuordnen.

Werden beide Bildschirme ungefähr gleich häufig genutzt, sollten sie möglichst dicht nebeneinander und zentral vor der Person stehen. Dadurch werden übermäßige Kopf- und Augenbewegungen reduziert.

Wird ein Bildschirm deutlich häufiger genutzt, sollte dieser zentral stehen. Der zweite Bildschirm kann leicht seitlich angeordnet werden. Die ASR A6 empfiehlt außerdem annähernd gleiche Sehabstände zu den verwendeten Bildschirmen. (BAuA)

Nicht jeder Monitorarm ist für jeden Bildschirm geeignet.

Vor der Montage müssen insbesondere das Gewicht des Monitors, die Bildschirmgröße und die Befestigung auf der Rückseite geprüft werden.

Viele Monitore besitzen eine VESA-Aufnahme, beispielsweise im Format 75 × 75 oder 100 × 100 Millimeter. Andere Geräte benötigen einen speziellen Adapter oder können nicht ohne Weiteres an einem Monitorarm befestigt werden.

Entscheidend ist außerdem die zulässige Tragkraft. Bei Doppelarmen gilt die angegebene Belastungsgrenze normalerweise für jeden einzelnen Arm.

Ist der Bildschirm zu schwer, kann der Arm langsam absinken, sich nicht mehr sicher einstellen lassen oder übermäßig belastet werden.

Auch ein sehr leichter Monitor kann bei manchen Gasfederarmen problematisch sein, wenn das Mindestgewicht des Arms nicht erreicht wird. Die Feder kann den Bildschirm dann nach oben drücken oder eine stabile Position verhindern.

Die Angaben des Herstellers zu Mindestgewicht, Höchstgewicht, Bildschirmgröße und Montageart müssen deshalb beachtet werden.

Nicht nur der Monitor, sondern auch der Schreibtisch muss für die Befestigung geeignet sein.

Eine Tischklemme benötigt eine ausreichend stabile, ebene und belastbare Tischkante. Sehr dünne, hohle, beschädigte oder empfindliche Tischplatten können durch eine hohe punktuelle Belastung beschädigt werden.

Bei Schreibtischen mit Wabenstruktur, Glasplatten, stark abgeschrägten Kanten oder großen Kabelkanälen kann eine normale Tischklemme ungeeignet sein.

Zusätzliche Verstärkungsplatten können die Belastung auf eine größere Fläche verteilen. Sie dürfen jedoch nur verwendet werden, wenn Tisch und Monitorarm dadurch weiterhin bestimmungsgemäß und sicher montiert werden können.

Die Befestigungsschrauben müssen entsprechend der Montageanleitung angezogen werden. Eine lockere Klemmung kann dazu führen, dass sich der Monitorarm verschiebt oder kippt.

Zu starkes Anziehen kann die Tischplatte beschädigen. Besonders bei beschichteten Holzplatten sollte die Befestigung deshalb sorgfältig kontrolliert werden.

Auch Kabel müssen ausreichend Bewegungsfreiheit besitzen. Strom-, Display- und USB-Kabel dürfen beim Bewegen des Monitorarms nicht stark gespannt, geknickt oder zwischen Gelenken eingeklemmt werden.

Zu kurze Kabel können Stecker und Anschlüsse belasten oder den Bewegungsbereich des Arms einschränken.

Kabel sollten so geführt werden, dass sie nicht herunterhängen, keine Stolperstellen bilden und bei der Höhenverstellung des Schreibtisches genügend Reserve besitzen.

Ein Monitorarm muss außerdem genügend Platz hinter dem Schreibtisch haben. Viele Modelle bewegen sich beim Heranziehen des Bildschirms mit ihren Gelenken nach hinten.

Steht der Tisch direkt an einer Wand, kann der Arm anstoßen oder der vorgesehene Einstellbereich nicht vollständig nutzbar sein.

Ein Monitorarm sollte sich leicht einstellen lassen, seine Position danach aber sicher halten.

Wackelt der Bildschirm bereits beim Tippen oder sinkt der Arm regelmäßig ab, sollten Einstellung, Befestigung, Tragkraft und Zustand der Gelenke überprüft werden.

Beschädigte, verbogene oder auffällig lockere Halterungen sollten nicht weiterverwendet werden, bis geklärt ist, ob eine sichere Nutzung noch möglich ist.

Es gibt kein allgemeines gesetzliches Prüfintervall speziell für jeden Monitorarm. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen, welche Kontrollen oder Prüfungen für die verwendeten Arbeitsmittel erforderlich sind. Dazu können auch Befestigung, Zustand und sichere Funktion gehören. (BAuA)

Beschäftigte sollten wissen, wie sich der Monitorarm einstellen lässt und welche Teile nicht eigenmächtig gelöst werden dürfen.

Die ASR A6 sieht vor, dass Beschäftigte vor Aufnahme der Bildschirmarbeit und anschließend mindestens jährlich unterwiesen werden. Zur Unterweisung gehören unter anderem die Einstellung des Bildschirms und die Anordnung der Arbeitsmittel. (BAuA)

Bei gemeinsam genutzten Arbeitsplätzen ist eine einfache Verstellbarkeit besonders wichtig. Jeder Beschäftigte sollte den Bildschirm vor Arbeitsbeginn an die eigene Körpergröße und Sitzposition anpassen können.

Ein Monitorarm allein verhindert jedoch keine Beschwerden.

Auch Bürostuhl, Tischhöhe, Tastatur, Maus, Beleuchtung, Sehvermögen, Arbeitsorganisation und regelmäßige Haltungswechsel beeinflussen die Ergonomie des Arbeitsplatzes.

Zusammengefasst gilt: Ein Monitorarm kann die ergonomische Einrichtung deutlich erleichtern. Entscheidend sind jedoch eine geeignete Halterung, eine stabile Montage und die richtige individuelle Einstellung.

Praxis-Tipp:
Stellen Sie sich gerade vor den Bildschirm und richten Sie den Monitor so aus, dass Sie weder den Kopf anheben noch nach vorne schieben müssen. Prüfen Sie anschließend Sehabstand, Blickrichtung und Stabilität – zuerst im Sitzen und bei einem höhenverstellbaren Tisch zusätzlich im Stehen.

Ist ein Monitorarm am Arbeitsplatz vorgeschrieben?

Nein. Vorgeschrieben ist nicht der Monitorarm selbst, sondern eine ergonomische und ausreichend verstellbare Anordnung des Bildschirms. Kann dies mit dem vorhandenen Monitorfuß erreicht werden, ist nicht zwingend ein zusätzlicher Arm erforderlich.

Kann ein Monitorarm Nackenbeschwerden verhindern?

Ein richtig eingestellter Monitorarm kann ungünstige Kopfhaltungen reduzieren. Er garantiert jedoch nicht, dass keine Beschwerden entstehen, da auch Sitzhaltung, Arbeitsdauer, Bewegungsmangel und weitere Arbeitsplatzfaktoren eine Rolle spielen.

Wie weit sollte der Monitor entfernt sein?

An einem ortsgebundenen Bildschirmarbeitsplatz soll nach ASR A6 ein Sehabstand von mindestens 500 Millimetern vorhanden sein. Der konkrete Abstand muss außerdem zur Bildschirmgröße, Darstellung und Arbeitsaufgabe passen.

Wie hoch sollte der Bildschirm eingestellt werden?

Der Bildschirm sollte eine neutrale Kopfhaltung ermöglichen. Die Blicklinie soll ungefähr 30 bis 35 Grad nach unten verlaufen und etwa auf den mittleren Bildschirmbereich treffen.

Wie sollten zwei Monitore angeordnet werden?

Werden beide Monitore gleich häufig verwendet, sollten sie möglichst dicht nebeneinander und zentral angeordnet werden. Wird ein Monitor überwiegend genutzt, sollte dieser direkt vor der Person stehen.

Passt jeder Monitor an jeden Monitorarm?

Nein. VESA-Aufnahme, Gewicht, Bildschirmgröße und gegebenenfalls ein notwendiger Adapter müssen zur Halterung passen.

Kann eine Tischklemme den Schreibtisch beschädigen?

Ja. Ungeeignete, sehr dünne, hohle oder empfindliche Tischplatten können durch die punktuelle Belastung beschädigt werden. Die Eignung der Tischplatte und die Herstellerangaben müssen vor der Montage geprüft werden.

Muss ein Monitorarm regelmäßig kontrolliert werden?

Befestigung, Gelenke, Schrauben und Stabilität sollten kontrolliert werden, besonders wenn der Arm wackelt, absinkt oder häufig verstellt wird. Welche betrieblichen Prüfungen erforderlich sind, ist anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, der ASR A6 Bildschirmarbeit, der Betriebssicherheitsverordnung und den ergonomischen Informationen für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.

Die ASR A6 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an Bildschirmarbeit. Sie behandelt unter anderem Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Sehabstand, Bildschirmhöhe, Blickrichtung und die Anordnung mehrerer Bildschirme. Die DGUV Information 215-410 bietet ergänzende Gestaltungshinweise für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. (BAuA)

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

BAuA – ASR A6 Bildschirmarbeit
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A6.pdf?__blob=publicationFile

Arbeitsstättenverordnung – Anhang, Nummer 6 Bildschirmarbeit
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/anhang.html

DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/409/bildschirm-und-bueroarbeitsplaetze-leitfaden-fuer-die-gestaltung

Betriebssicherheitsverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/

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