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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Absturzschutz

Wann ist ein Auffanggurt bei Arbeiten in der Höhe vorgeschrieben?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ein Auffanggurt muss immer dann verwendet werden, wenn Absturzgefahren nicht durch technische Schutzmaßnahmen wie Geländer, Arbeitsbühnen oder Seitenschutz ausreichend verhindert werden können. Er gehört zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und kann bei einem Sturz lebensrettend sein. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auffanggurt richtig angelegt, an einem geeigneten Anschlagpunkt befestigt und regelmäßig geprüft wird.

Abstürze aus der Höhe zählen seit vielen Jahren zu den häufigsten Ursachen schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle. Bereits ein Sturz aus wenigen Metern Höhe kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen. Deshalb gilt im Arbeitsschutz der Grundsatz, dass Absturzgefahren möglichst vollständig vermieden werden müssen. Erst wenn dies nicht möglich ist, darf persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz eingesetzt werden.

Ein Auffanggurt kommt beispielsweise bei Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, Hubarbeitsbühnen, Masten, Silos oder in Industrieanlagen zum Einsatz. Auch Wartungsarbeiten an Maschinen oder technischen Anlagen können eine Absturzsicherung erforderlich machen, wenn Beschäftigte in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten.

Ob ein Auffanggurt vorgeschrieben ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Absturzgefahren bestehen und ob diese durch technische Maßnahmen ausreichend beseitigt werden können. Geländer, Arbeitsbühnen oder feste Absturzsicherungen haben dabei immer Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung.

Ein häufiger Fehler besteht darin, den Auffanggurt lediglich anzulegen, ohne ihn korrekt anzuschlagen. Ein Auffanggurt schützt nur dann, wenn er mit einem geeigneten Verbindungsmittel an einem zugelassenen Anschlagpunkt befestigt ist. Ist keine sichere Verbindung vorhanden, entfaltet der Gurt im Ernstfall keine Schutzwirkung.

Ebenso wichtig ist der richtige Sitz. Schulter-, Brust- und Beingurte müssen eng am Körper anliegen, dürfen die Bewegungsfreiheit jedoch nicht übermäßig einschränken. Zu locker eingestellte Gurte können beim Absturz schwere Verletzungen verursachen oder dazu führen, dass die Person aus dem Gurt rutscht.

Vor jeder Benutzung sollte der Auffanggurt sorgfältig kontrolliert werden. Beschädigte Nähte, eingerissene Gurtbänder, verformte Karabiner oder korrodierte Verbindungselemente können die Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Werden Mängel festgestellt, darf die Ausrüstung nicht weiter verwendet werden.

Neben der Sichtprüfung schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen durch eine befähigte Person vor. Dabei werden sämtliche Bestandteile der persönlichen Absturzschutzausrüstung auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Die Prüfergebnisse sollten dokumentiert werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rettungsplanung. Nach einem aufgefangenen Absturz darf eine Person nicht über längere Zeit bewegungslos im Auffanggurt hängen. Bereits nach kurzer Zeit kann das sogenannte Hängetrauma auftreten, das lebensbedrohlich werden kann. Deshalb muss bereits vor Arbeitsbeginn feststehen, wie eine verunglückte Person schnell gerettet werden kann.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Auffanggurte kostenlos bereitzustellen, Beschäftigte im Umgang mit der Ausrüstung zu unterweisen und regelmäßige Übungen durchzuführen. Nur wer den Umgang mit der Ausrüstung beherrscht, kann sie im Ernstfall sicher einsetzen.

Beschäftigte wiederum sind verpflichtet, die bereitgestellte Absturzsicherung konsequent zu verwenden und Beschädigungen sofort zu melden. Eigenmächtige Veränderungen an Gurten, Verbindungsmitteln oder Karabinern sind unzulässig und können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz rettet jedes Jahr zahlreiche Menschenleben. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch entscheidend davon ab, dass sie vollständig, richtig eingestellt und an einem geeigneten Anschlagpunkt verwendet wird.

Praxis-Tipp: Kontrollieren Sie vor jedem Einsatz nicht nur den Auffanggurt, sondern auch den Anschlagpunkt und das Verbindungsmittel. Die sicherste Schutzausrüstung schützt nur dann, wenn alle Komponenten einwandfrei zusammenarbeiten.

Muss ein Auffanggurt nach einem Absturz ersetzt werden?

Ja. Wurde ein Auffanggurt bei einem Absturz belastet, darf er grundsätzlich nicht weiter verwendet werden. Die Ausrüstung muss außer Betrieb genommen und durch eine befähigte Person geprüft oder – je nach Herstellerangaben – vollständig ersetzt werden.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den DGUV Regeln zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/

DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/740

DGUV Regel 112-199 – Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/741

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/