Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Darf persönliche Schutzausrüstung gemeinsam mit Kollegen genutzt werden?
Auf einen Blick
Persönliche Schutzausrüstung sollte grundsätzlich nur von einer Person verwendet werden. Viele PSA-Produkte werden individuell angepasst und können bei gemeinsamer Nutzung hygienische oder sicherheitstechnische Probleme verursachen. Ist eine gemeinsame Nutzung ausnahmsweise erforderlich, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Ausrüstung hygienisch einwandfrei, passend und weiterhin voll funktionsfähig ist.
Persönliche Schutzausrüstung schützt Beschäftigte vor ganz unterschiedlichen Gefährdungen – von herabfallenden Gegenständen über Chemikalien bis hin zu Lärm oder Absturzgefahren. Damit sie zuverlässig funktioniert, muss sie nicht nur technisch einwandfrei sein, sondern auch richtig passen. Genau hier entstehen häufig Probleme, wenn mehrere Personen dieselbe Ausrüstung verwenden.
Viele PSA-Produkte werden individuell auf den Träger eingestellt. Dazu gehören beispielsweise Auffanggurte, Schutzhelme mit einstellbarer Innenausstattung oder Atemschutzmasken. Werden diese ohne erneute Anpassung von einer anderen Person getragen, kann die Schutzwirkung erheblich eingeschränkt sein.
Auch hygienische Aspekte spielen eine wichtige Rolle. Gehörschutzstöpsel, Atemschutzmasken, Schutzbrillen oder Schutzhelme kommen direkt mit Haut, Haaren oder Schleimhäuten in Kontakt. Werden sie von mehreren Personen genutzt, können Schweiß, Schmutz oder Krankheitserreger übertragen werden. Deshalb sollten solche Ausrüstungsgegenstände möglichst personenbezogen ausgegeben werden.
Besonders kritisch ist die gemeinsame Nutzung von Atemschutzgeräten. Bereits kleine Veränderungen an Dichtlippen oder Kopfbändern können dazu führen, dass die Maske bei einer anderen Person nicht mehr dicht abschließt. Dadurch gelangen Schadstoffe ungefiltert in die Atemluft und die eigentliche Schutzwirkung geht verloren.
Auch bei Auffanggurten ist Vorsicht geboten. Jeder Gurt muss individuell eingestellt werden, damit Schulter-, Brust- und Beingurte optimal sitzen. Wird ein Gurt zwischen mehreren Personen getauscht, besteht die Gefahr, dass Einstellungen nicht angepasst oder Beschädigungen übersehen werden.
Schutzhelme können grundsätzlich von mehreren Personen genutzt werden, sofern sie gereinigt, unbeschädigt und korrekt eingestellt werden. In der Praxis erhalten Beschäftigte jedoch häufig einen persönlichen Helm, da dies sowohl hygienischer als auch organisatorisch einfacher ist.
Eine Ausnahme bilden Besucher oder Fremdfirmen. Für kurzfristige Aufenthalte stellen Unternehmen häufig Besucherschutzhelme oder Besucher-Schutzbrillen bereit. Diese müssen nach jeder Benutzung gereinigt, kontrolliert und bei Beschädigungen sofort ersetzt werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass sie jederzeit einsatzbereit ist. Wird PSA von mehreren Personen verwendet, müssen Reinigung, Wartung und regelmäßige Prüfungen besonders sorgfältig organisiert werden.
Beschäftigte sollten ihre persönliche Schutzausrüstung regelmäßig kontrollieren und Beschädigungen sofort melden. Veränderungen an Gurten, Helmen oder Atemschutzmasken dürfen niemals eigenmächtig vorgenommen werden. Defekte PSA muss unverzüglich ausgetauscht werden.
Viele Unternehmen kennzeichnen persönliche Schutzausrüstung deshalb mit Namen oder Personalnummern. Dadurch wird verhindert, dass Ausrüstung versehentlich vertauscht wird. Gleichzeitig lässt sich leichter nachvollziehen, wann Prüfungen oder Wartungen durchgeführt wurden.
Persönliche Schutzausrüstung schützt nur dann zuverlässig, wenn sie sauber, passend und technisch einwandfrei ist. Eine personenbezogene Nutzung trägt wesentlich dazu bei, diese Voraussetzungen dauerhaft sicherzustellen.
Praxis-Tipp: Beschriften Sie persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhelme, Auffanggurte oder Gehörschutz mit dem Namen oder einer Personalnummer. Das verhindert Verwechslungen und erleichtert regelmäßige Prüfungen und Wartungen.
Gibt es PSA, die grundsätzlich nicht gemeinsam genutzt werden sollte?
Ja. Atemschutzmasken, Gehörschutzstöpsel, Auffanggurte oder individuell angepasste Schutzbrillen sollten grundsätzlich nur von einer Person verwendet werden. Dadurch bleiben Passform, Hygiene und Schutzwirkung dauerhaft erhalten.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
DGUV Regel 112-189 – Benutzung von Schutzkleidung (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/740
Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0425
BAuA – Persönliche Schutzausrüstung
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Persoenliche-Schutzausruestung/Persoenliche-Schutzausruestung_node.html